Artikel 36 RL 2014/23/EU

Technische und funktionelle Anforderungen

(1) In den technischen und funktionellen Anforderungen werden die für die vertragsgegenständlichen Bau- oder Dienstleistungen geforderten Merkmale festgelegt. Sie werden in den Konzessionsunterlagen dargelegt.

Diese Merkmale können sich auch auf den spezifischen Prozess zur Erzeugung oder zur Erbringung der angeforderten Bau- oder Dienstleistungen beziehen, sofern sie in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand und in einem angemessenen Verhältnis zu dessen Wert und Zielen stehen. Die Merkmale können beispielsweise Qualitätsstufen, Umwelt- und Klimaleistungsstufen, „Design für alle” (einschließlich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen) und Konformitätsbewertungsstufen, Leistung, Sicherheit oder Abmessungen des Erzeugnisses, Terminologie, Symbole, Prüfungen und Prüfverfahren, Kennzeichnung und Beschriftung oder Gebrauchsanleitungen umfassen.

(2) Soweit dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen und funktionellen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Machart oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Wirtschaftsteilnehmers kennzeichnet, oder auf Marken, Patente, Typen, oder eine bestimmte Erzeugung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Erzeugnisse begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann. Ein derartiger Verweis ist mit dem Zusatz „oder gleichwertig” zu versehen.

(3) Ein öffentlicher Auftraggeber oder ein Auftraggeber darf ein Angebot nicht mit der Begründung ablehnen, die angebotenen Bau- und Dienstleistungen entsprächen nicht den von ihm genannten technischen und funktionellen Anforderungen, sobald der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm vorgeschlagenen Lösungen die technischen Anforderungen und Funktionsanforderungen in gleichwertiger Weise erfüllen.

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