ANHANG XI RL 2014/23/EU

ANGABEN IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER ÄNDERUNGEN WÄHREND DER LAUFZEIT EINER KONZESSION GEMÄSS ARTIKEL 43

1.
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.
CPV-Nummern.
3.
NUTS-Code für den Hauptort der Bauleistungen bei Baukonzessionen beziehungsweise für den Haupterfüllungsort bei Dienstleistungskonzessionen.
4.
Beschreibung der Konzession vor und nach der Änderung: Art und Umfang der Bauleistungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.
5.
Gegebenenfalls Änderung des Werts der Konzession, einschließlich mit der Änderung verbundener Preis- oder Gebührenerhöhungen.
6.
Beschreibung der Umstände, die die Änderung erforderlich gemacht haben.
7.
Datum der Zuschlagsentscheidung.
8.
Gegebenenfalls Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des/der neuen Wirtschaftseilnehmer(s).
9.
Angabe, ob die Konzession mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.
10.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfs- und gegebenenfalls Schlichtungsverfahren zuständigen Organs; genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
11.
Datum und Fundstellenangabe(n) zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für die bekanntgegebene(n) Konzession(en) relevant sind.
12.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
13.
Sonstige einschlägige Auskünfte.

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