Artikel 32 RL 2014/25/EU

Forschung und Entwicklung

Diese Richtlinie gilt nur für Dienstleistungsaufträge auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, die unter die CPV-Codes 7300 00 00-2 bis 73120000-9, 73300000-5, 73420000-2 und 73430000-5 fallen vorausgesetzt, dass beide der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)
die Ergebnisse stehen ausschließlich dem Auftraggeber für die Verwendung in seinem eigenen Geschäftsbetrieb zu und
b)
die Dienstleistung wird vollständig durch den Auftraggeber vergütet.

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