ANHANG XII RL 2014/25/EU

IN DER VERGABEBEKANNTMACHUNG AUFZUFÜHRENDE ANGABEN

I.
Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (1)

1.
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
3.
Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; CPV-Codes; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
4.
Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
5.
a)
Art des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems, regelmäßige Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe),
b)
Zeitpunkt(e) und Hinweis(e) im Hinblick auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union,
c)
Bei ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb vergebenen Aufträgen Angabe der anzuwendenden Bestimmung gemäß Artikel 50.
6.
Vergabeverfahren (offenes oder nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
7.
Anzahl der eingegangenen Angebote unter Angabe

a)
der Anzahl der Angebote der KMU,
b)
der Anzahl der Angebote aus dem Ausland,
c)
der Anzahl der elektronisch übermittelten Angebote.

Bei der Vergabe mehrerer Aufträge (Lose, mehrere Rahmenvereinbarungen) sind diese Angaben für jede Zuschlagserteilung zu machen.

8.
Datum des Abschlusses des Auftrags (der Aufträge) im Anschluss an dessen (deren) Vergabe bzw. Datum der Rahmenvereinbarung(en) im Anschluss an die Entscheidung über deren Abschluss.
9.
Für Gelegenheitskäufe nach Artikel 50 Ziffer h gezahlter Preis.
10.
Für jede Zuschlagerteilung Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des/der erfolgreichen Bieter(s), darunter

a)
Angabe, ob der erfolgreiche Bieter ein KMU ist,
b)
Angabe, ob der Auftrag an ein Konsortium vergeben wurde.

11.
Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
12.
Gezahlter Preis oder niedrigster und höchster Preis der bei der Zuschlagserteilung berücksichtigten Angebote.
13.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
14.
Fakultative Angaben:

Wert und Teil des Auftrags, der als Unterauftrag an Dritte vergeben wurde oder vergeben werden könnte.

Zuschlagskriterien.

II.
Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

15.
Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt wurde).
16.
Wert jedes vergebenen Auftrags.
17.
Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (Gemeinschaftsursprung oder Nichtgemeinschaftsursprung; im letzten Fall nach Drittländern aufgeschlüsselt).
18.
Welche Zuschlagskriterien wurden angewandt?
19.
Wurde der Auftrag an einen Bieter vergeben, der einen Änderungsvorschlag gemäß Artikel 64 Absatz 1 angeboten hat?
20.
Wurden Angebote gemäß Artikel 84 nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?
21.
Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.

Fußnote(n):

(1)

Die Informationen der Ziffern 6, 9 und 11 werden als nicht zur Veröffentlichung gedacht eingestuft, wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass ihre Veröffentlichung wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnte.

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