ANHANG XII RL 2014/25/EU
IN DER VERGABEBEKANNTMACHUNG AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
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I.
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Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
(1)
- 1.
- Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
- 2.
- Ausgeübte Haupttätigkeit.
- 3.
- Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; CPV-Codes; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
- 4.
- Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen.
- 5.
-
- a)
- Art des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems, regelmäßige Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe),
- b)
- Zeitpunkt(e) und Hinweis(e) im Hinblick auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union,
- c)
- Bei ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb vergebenen Aufträgen Angabe der anzuwendenden Bestimmung gemäß Artikel 50.
- 6.
- Vergabeverfahren (offenes oder nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
- 7.
-
Anzahl der eingegangenen Angebote unter Angabe
- a)
- der Anzahl der Angebote der KMU,
- b)
- der Anzahl der Angebote aus dem Ausland,
- c)
- der Anzahl der elektronisch übermittelten Angebote.
Bei der Vergabe mehrerer Aufträge (Lose, mehrere Rahmenvereinbarungen) sind diese Angaben für jede Zuschlagserteilung zu machen.
- 8.
- Datum des Abschlusses des Auftrags (der Aufträge) im Anschluss an dessen (deren) Vergabe bzw. Datum der Rahmenvereinbarung(en) im Anschluss an die Entscheidung über deren Abschluss.
- 9.
- Für Gelegenheitskäufe nach Artikel 50 Ziffer h gezahlter Preis.
- 10.
-
Für jede Zuschlagerteilung Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des/der erfolgreichen Bieter(s), darunter
- a)
- Angabe, ob der erfolgreiche Bieter ein KMU ist,
- b)
- Angabe, ob der Auftrag an ein Konsortium vergeben wurde.
- 11.
- Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
- 12.
- Gezahlter Preis oder niedrigster und höchster Preis der bei der Zuschlagserteilung berücksichtigten Angebote.
- 13.
- Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
- 14.
-
Fakultative Angaben:
- —
-
Wert und Teil des Auftrags, der als Unterauftrag an Dritte vergeben wurde oder vergeben werden könnte.
- —
-
Zuschlagskriterien.
-
II.
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Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben
- 15.
- Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt wurde).
- 16.
- Wert jedes vergebenen Auftrags.
- 17.
- Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (Gemeinschaftsursprung oder Nichtgemeinschaftsursprung; im letzten Fall nach Drittländern aufgeschlüsselt).
- 18.
- Welche Zuschlagskriterien wurden angewandt?
- 19.
- Wurde der Auftrag an einen Bieter vergeben, der einen Änderungsvorschlag gemäß Artikel 64 Absatz 1 angeboten hat?
- 20.
- Wurden Angebote gemäß Artikel 84 nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?
- 21.
- Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
Fußnote(n):
- (1)
Die Informationen der Ziffern 6, 9 und 11 werden als nicht zur Veröffentlichung gedacht eingestuft, wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass ihre Veröffentlichung wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnte.
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