ANHANG XVI RL 2014/25/EU
IN BEKANNTMACHUNGEN VON ÄNDERUNGEN EINES AUFTRAGS WÄHREND SEINER LAUFZEIT AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
- 1.
- Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
- 2.
- Ausgeübte Haupttätigkeit.
- 3.
- CPV-Codes.
- 4.
- NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Bauarbeiten bzw. NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Lieferungen oder Dienstleistungen bei Lieferungen und Dienstleistungen.
- 5.
- Beschreibung des Auftrags vor und nach der Änderung: Art und Umfang der Bauarbeiten, Art und Menge bzw. Wert der Lieferungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.
- 6.
- Die etwaige durch die Änderung bedingte Preiserhöhung.
- 7.
- Beschreibung der Umstände, die die Änderung erforderlich gemacht haben.
- 8.
- Tag der Entscheidung über die Auftragsvergabe.
- 9.
- Gegebenenfalls Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des/der neuen Wirtschaftseilnehmer(s).
- 10.
- Angaben darüber, ob der Auftrag mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben bzw. Programm im Zusammenhang steht.
- 11.
- Name und Anschrift der für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle. Genaue Angaben zu den Fristen für die Nachprüfungsverfahren bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
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