ANHANG RL 2014/26/EU
- 1.
-
Der jährliche Transparenzbericht gemäß Artikel 22 Absatz 2 umfasst Folgendes:
- a)
- Jahresabschlüsse, darunter die Bilanz oder eine Vermögensübersicht, die Aufstellung der Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres und eine Cashflow-Rechnung;
- b)
- einen Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr;
- c)
- Angaben zur Ablehnung von Lizenzanfragen nach Artikel 116 Absatz 3;
- d)
- eine Beschreibung der Rechtsform und Organisationsstruktur der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung;
- e)
- Angaben zu etwaigen Einrichtungen, die sich direkt oder indirekt, vollständig oder teilweise, im Eigentum der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung befinden oder von dieser direkt oder indirekt, vollständig oder teilweise, beherrscht werden;
- f)
- Angaben zum Gesamtbetrag der im Vorjahr an die in Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 10 genannten Personen gezahlten Vergütungen und zu anderen Leistungen, die sie erhalten haben;
- g)
- die unter Nummer 2 dieses Anhangs aufgeführten Finanzinformationen;
- h)
- ein gesonderter Jahresbericht über die Beträge, die für soziale, kulturelle und Bildungsleistungen abgezogen wurden, der die in Punkt 3 des vorliegenden Anhangs aufgeführten Informationen enthält.
- 2.
-
Der jährliche Transparenzbericht enthält folgende Finanzinformationen:
- a)
- Finanzinformation über die Einnahmen aus den Rechten nach Kategorie der wahrgenommenen Rechten und Art der Nutzung (z. B. Hörfunk und Fernsehen, Online-Nutzung, Aufführung), einschließlich Angaben über die Erträge aus der Anlage der Einnahmen und die Verwendung dieser Erträge (ob sie an die Rechtsinhaber oder andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung verteilt oder anderweitig verwendet wurden).
- b)
-
Finanzinformationen zu den Kosten der Rechteverwaltung und sonstigen Leistungen, die die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung für die Rechtsinhaber erbringt, mit genauer Beschreibung mindestens der folgenden Posten:
- i)
- Betriebskosten und finanzielle Aufwendungen aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechten und, wenn sich die Kosten nicht direkt einem oder mehreren Rechtekategorien zuordnen lassen, Erläuterung der Methode zur Berechnung dieser indirekten Kosten;
- ii)
- Betriebskosten und finanzielle Aufwendungen aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und, wenn sich die Kosten nicht direkt einer oder mehreren Rechtekategorien zuordnen lassen, eine Erläuterung der Methode zur Berechnung dieser indirekten Kosten, nur für die Rechteverwaltung, einschließlich der abgezogenen oder mit Einnahmen aus den Rechten oder Erträgen aus der Anlage dieser Einnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absätze 1, 2 und 3 verrechneten Verwaltungskosten;
- iii)
- Betriebskosten und finanzielle Aufwendungen für andere Leistungen als der Wahrnehmung von Rechten, darunter für soziale, kulturelle oder Bildungsleistungen;
- iv)
- Mittel zur Deckung der Kosten;
- v)
- Abzüge von Einnahmen aus Rechten aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Art der Nutzung sowie Zweck des Abzugs, beispielsweise Aufwendungen für die Rechteverwaltung oder für soziale, kulturelle oder Bildungsleistungen;
- vi)
- Anteil der Aufwendungen in Prozent für Rechteverwaltung und sonstige Leistungen, die die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung für die vertretenen Rechtsinhaber erbracht hat, an den Einnahmen aus den Rechten im einschlägigen Geschäftsjahr für jede Kategorie der wahrgenommenen Rechte und, wenn sich die Kosten nicht direkt einer oder mehreren Rechtekategorien zuordnen lassen, eine Erläuterung der Methode zur Berechnung dieser indirekten Kosten.
- c)
-
Finanzinformationen zu den den Rechtsinhabern geschuldeten Beträgen mit genauer Beschreibung mindestens folgender Posten:
- i)
- der Gesamtsumme der den Rechtsinhaber zugewiesenen Beträge aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Art der Nutzung;
- ii)
- der Gesamtsumme der an die Rechtsinhaber ausgeschütteten Beträge aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Art der Nutzung;
- iii)
- der Periodizität der Zahlungen aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Art der Nutzung;
- iv)
- der Gesamtsumme der eingezogenen, aber noch nicht den Rechtsinhabern zugewiesenen Beträge aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Art der Nutzung mit Angabe des Geschäftsjahres, in dem die Beträge eingezogen wurden;
- v)
- der Gesamtsumme der den Rechtsinhabern zugewiesenen, aber noch nicht an sie verteilten Beträge, aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Art der Nutzung mit Angabe des Geschäftsjahres, in dem die Beträge eingezogen wurden;
- vi)
- der Gründe für Zahlungsverzögerungen, wenn eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung die Verteilung und Ausschüttung von geschuldeten Beträgen nicht innerhalb der in Artikel 13 Absatz 1 genannten Frist vorgenommen hat;
- vii)
- der Gesamtsumme aller nicht verteilbaren Beträge mit einer Erläuterung zu ihrer Verwendung.
- d)
-
Angaben zu den Beziehungen zu anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung mit einer Beschreibung mindestens der folgenden Posten:
- i)
- von anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung erhaltene oder an sie gezahlte Beträge, aufgeschlüsselt nach Kategorie der Rechte, Art der Nutzung und Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung;
- ii)
- Verwaltungskosten und sonstige Abzüge von den anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung geschuldeten Einnahmen aus den Rechten, aufgeschlüsselt nach Kategorie der Rechte, Art der Nutzung und Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung;
- iii)
- Verwaltungskosten und sonstige Abzüge von den von anderen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung gezahlten Beträgen, aufgeschlüsselt nach Kategorie der Rechte und Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung;
- iv)
- an Rechtsinhaber direkt ausgeschüttete Beträge aus den Zahlungen anderer Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, aufgeschlüsselt nach Kategorie der Rechte und Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung.
- 3.
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Der gesonderte Bericht gemäß Artikel 22 Absatz 3 enthält Folgendes:
- a)
- die im Geschäftsjahr für soziale, kulturelle oder Bildungsleistungen abgezogenen Beträge, aufgeschlüsselt nach Verwendungszweck und für jeden einzelnen Verwendungszweck aufgeschlüsselt nach Kategorie der wahrgenommenen Rechte und Art der Nutzung;
- b)
- eine Erläuterung der Verwendung dieser Beträge, aufgeschlüsselt nach dem Verwendungszweck, einschließlich der Kosten für die Verwaltung der Abzüge zugunsten sozialer, kultureller und Bildungsleistungen und der gesonderten Beträge, die für soziale, kulturelle und Bildungsleistungen verwendet wurden.
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