Artikel 46 RL 2014/28/EU
Übertragene Befugnisse
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 47 zur Aktualisierung des Anhangs I zu erlassen, um ihn an die „Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter” anzugleichen.
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