ANHANG I RL 2014/28/EU

ERZEUGNISSE, DIE IN DEN EINSCHLÄGIGEN UN-EMPFEHLUNGEN ALS PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE ODER MUNITION BETRACHTET WERDEN

Verträglichkeitsgruppe G Verträglichkeitsgruppe S
UN-Nr. BENENNUNG und BESCHREIBUNG KLASSIFIZIERUNGSCODE GLOSSAR (ausschließlich als Orientierungshilfe zu verwenden)
0009 Munition, Brand, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.2 G

Munition

Sammelbezeichnung für überwiegend militärisch verwendete Gegenstände wie Bomben, Granaten, Raketen, Minen, Geschosse und dgl.

Munition, Brand

Munition, die einen Brandstoff enthält. Ist dieser Stoff nicht zugleich ein Explosivstoff, enthält sie außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder, einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung.

0010 Munition, Brand, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 G Wie für UN-Nr. 0009
0015 Munition, Nebel, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.2 G

Munition, Nebel

Munition, die einen Nebelstoff enthält. Ist dieser Stoff nicht zugleich ein Explosivstoff, enthält sie außerdem eine oder mehrere der folgenden Komponenten: eine Treibladung mit Treibladungsanzünder, einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung.

0016 Munition, Nebel, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 G Wie für UN-Nr. 0015
0018 Munition, Augenreizstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.2 G

Munition, Augenreizstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung

Munition, die einen Augenreizstoff enthält. Enthält ebenfalls eine oder mehrere der folgenden Komponenten: einen pyrotechnischen Stoff, eine Treibladung mit Treibladungsanzünder, einen Zünder mit Zerleger oder Ausstoßladung.

0019 Munition, Augenreizstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 G Wie für UN-Nr. 0018
0039 Bomben, Blitzlicht 1.2 G

Bomben

Gegenstände, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden. Sie können eine entzündbare Flüssigkeit mit Zerleger, einen Blitzsatz oder eine Sprengladung enthalten. Eingeschlossen sind: Bomben, Blitzlicht.

0049 Patronen, Blitzlicht 1.1 G

Patronen, Blitzlicht

Gegenstände, die aus einem Gehäuse, einem Anzündelement und einem Blitzsatz bestehen, alle zu einer Einheit vereinigt und fertig zum Abschuss.

0050 Patronen, Blitzlicht 1.3 G Wie für UN-Nr. 0049
0054 Patronen, Signal 1.3 G

Patronen, Signal

Gegenstände, die dazu bestimmt sind, farbige Lichtzeichen oder andere Signale auszustoßen und aus Signalpistolen usw. abgefeuert zu werden.

0066 Anzündlitze 1.4G

Anzündlitze

Gegenstand, bestehend aus Textilfäden, die mit Schwarzpulver oder einer anderen pyrotechnischen Mischung bedeckt sind und sich in einem biegsamen Schlauch befinden, oder aus einer Schwarzpulverseele mit einer biegsamen Textilumspannung. Er brennt entlang seiner Längenausdehnung mit offener Flamme und dient der Übertragung der Anzündung von einer Einrichtung auf eine Ladung oder einen Anzünder.

0092 Leuchtkörper, Boden 1.3 G Leuchtkörper Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu bestimmt sind, auf der Erdoberfläche für Beleuchtungs-, Erkennungs-, Signal- oder Warnzwecke verwendet zu werden.
0093 Leuchtkörper, Luftfahrzeug 1.3 G Wie für UN-Nr. 0092
0101 Stoppinen, nicht sprengkräftig 1.3 G

Zündschnur (fuse)/Zünder (fuze)

Die beiden englischen Benennungen haben einen gemeinsamen französischen Ursprung und werden manchmal für zwei Schreibweisen desselben Wortes gehalten. Es besteht aber die Konvention, dass fuse einen zündschnurartigen Gegenstand bezeichnet, fuze dagegen einen Zünder für Munition, bei dem mit Hilfe mechanischer, elektrischer, chemischer oder hydrostatischer Komponenten eine Deflagration oder Detonation in einer Anzünd- oder Zündkette ausgelöst wird.

Stoppinen, nicht sprengkräftig

Gegenstände, die aus Baumwollfäden bestehen, die mit feinem Schwarzpulver imprägniert sind. Sie brennen mit offener Flamme und werden in Anzündketten für Feuerwerkskörper u. dgl. verwendet.

0103 Anzündschnur, rohrförmig, mit Metallmantel 1.4G

Anzündschnur, rohrförmig, mit Metallmantel

Gegenstand, der aus einer Metallröhre mit einer Seele aus deflagrierendem Explosivstoff besteht.

0171 Munition, Leucht, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.2 G

Munition, Leucht, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung

Munition, die intensives Licht erzeugt und zur Beleuchtung eines Gebiets bestimmt ist. Hierin eingeschlossen sind Leuchtgranaten und Leuchtgeschosse sowie Leuchtbomben und Zielerkennungsbomben.

0191 Signalkörper, Hand 1.4 G Für die Erzeugung von Signalen ausgelegte Gegenstände.
0192 Knallkapseln, Eisenbahn 1.1 G Wie für UN-Nr. 0191
0194 Signalkörper, Seenot 1.1 G Wie für UN-Nr. 0191
0195 Signalkörper, Seenot 1.3 G Wie für UN-Nr. 0191
0196 Signalkörper, Rauch 1.1 G Wie für UN-Nr. 0191
0197 Signalkörper, Rauch 1.4 G Wie für UN-Nr. 0191
0212 Leuchtspurkörper für Munition 1.3 G

Leuchtspurkörper für Munition

Geschlossene Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und dazu dienen, die Flugbahn von Geschossen sichtbar zu machen.

0254 Munition, Leucht, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 G Wie für UN-Nr. 0171
0297 Munition, Leucht, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.4G Wie für UN-Nr. 0254
0299 Bomben, Blitzlicht 1.3 G Wie für UN-Nr. 0039
0300 Munition, Brand, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.4G Wie für UN-Nr. 0009
0301 Munition, Augenreizstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.4 G Wie für UN-Nr. 0018
0303 Munition, Nebel, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.4 G Wie für UN-Nr. 0015
0306 Leuchtspurkörper für Munition 1.4 G Wie für UN-Nr. 0212
0312 Patronen, Signal 1.4G

Patronen, Signal

Gegenstände, die dazu bestimmt sind, farbige Lichtzeichen oder andere Signale auszustoßen und aus Signalpistolen usw. abgefeuert zu werden.

0313 Signalkörper, Rauch 1.2 G Wie für UN-Nr. 0195
0318 Granaten, Übung, Hand oder Gewehr 1.3 G

Granaten, Hand oder Gewehr

Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit der Hand geworfen oder aus einem Gewehr abgefeuert zu werden. Hierin eingeschlossen sind Granaten, Übung, Hand oder Gewehr.

0319 Treibladungsanzünder 1.3 G

Treibladungsanzünder

Gegenstände, die aus einem Anzündmittel und einer zusätzlichen Ladung aus deflagrierendem Explosivstoff wie Schwarzpulver bestehen und als Anzünder für Treibladungen in Treibladungshülsen für Geschütze usw. dienen.

0320 Treibladungsanzünder 1.4 G Wie für UN-Nr. 0319
0333 Feuerwerkskörper 1.1 G

Feuerwerkskörper

Pyrotechnische Gegenstände, die für Unterhaltungszwecke bestimmt sind.

0334 Feuerwerkskörper 1.2 G Wie für UN-Nr. 0333
0335 Feuerwerkskörper 1.3 G Wie für UN-Nr. 0333
0336 Feuerwerkskörper 1.4 G Wie für UN-Nr. 0333
0362 Munition, Übung 1.4G

Munition, Übung

Munition ohne Hauptsprengladung, jedoch mit Zerleger oder Ausstoßladung. Sie enthält in der Regel auch einen Zünder und eine Treibladung.

0363 Munition, Prüf 1.4G

Munition, Prüf

Munition, die pyrotechnische Stoffe enthält und die zur Prüfung der Funktionsfähigkeit und Stärke neuer Munition, Waffenteile oder Waffensysteme dient.

0372 Granaten, Übung, Hand oder Gewehr 1.2 G Wie für UN-Nr. 0318
0373 Signalkörper, Hand 1.4 S Wie für UN-Nr. 0191
0403 Leuchtkörper, Luftfahrzeug 1.4 G Wie für UN-Nr. 0092
0418 Leuchtkörper, Boden 1.2 G Wie für UN-Nr. 0092
0419 Leuchtkörper, Boden 1.1 G Wie für UN-Nr. 0092
0420 Leuchtkörper, Luftfahrzeug 1.1 G Wie für UN-Nr. 0092
0421 Leuchtkörper, Luftfahrzeug 1.2 G Wie für UN-Nr. 0092
0424 Geschosse, inert, mit Leuchtspurmitteln 1.3 G

Geschosse

Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen, Gewehren oder anderen Handfeuerwaffen verschossen werden. Sie können inert, mit Leuchtspurmitteln oder ohne sie sein und eine Zerleger- oder Ausstoßladung oder eine Sprengladung enthalten. Eingeschlossen sind: Geschosse, inert, mit Leuchtspurmitteln, Geschosse mit Zerleger oder Ausstoßladung, Geschosse mit Sprengladung.

0425 Geschosse, inert, mit Leuchtspurmitteln 1.4 G Wie für UN-Nr. 0424
0428 Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke 1.1 G

Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke

Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und für technische Anwendungszwecke wie Wärmeentwicklung, Gasentwicklung, Theatereffekte usw. verwendet werden. Nicht hierin eingeschlossen sind folgende Gegenstände: alle Arten von Munition; Patronen, Signal; Schneidvorrichtungen, Kabel, mit Explosivstoff; Feuerwerkskörper; Leuchtkörper, Luftfahrzeug; Leuchtkörper, Boden; Auslösevorrichtungen mit Explosivstoff; Sprengniete; Signalkörper, Hand; Signalkörper, Seenot; Knallkapseln, Eisenbahn; Signalkörper, Rauch. Sie sind in dieser Liste gesondert aufgeführt.

0429 Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke 1.2 G Wie für UN-Nr. 0428
0430 Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke 1.3 G Wie für UN-Nr. 0428
0431 Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke 1.4 G Wie für UN-Nr. 0428
0434 Geschosse mit Zerleger oder Ausstoßladung 1.2 G

Geschosse

Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen, Gewehren oder anderen Handfeuerwaffen verschossen werden. Sie können inert, mit Leuchtspurmitteln oder ohne sie sein und eine Zerleger- oder Ausstoßladung oder eine Sprengladung enthalten. Eingeschlossen sind: Geschosse, inert, mit Leuchtspurmitteln, Geschosse mit Zerleger oder Ausstoßladung, Geschosse mit Sprengladung.

0435 Geschosse mit Zerleger oder Ausstoßladung 1.4 G Wie für UN-Nr. 0434
0452 Granaten, Übung, Hand oder Gewehr 1.4 G Wie für UN-Nr. 0372
0487 Signalkörper, Rauch 1.3 G Wie für UN-Nr. 0194
0488 Munition, Übung 1.3 G

Munition, Übung

Munition ohne Hauptsprengladung, jedoch mit Zerleger oder Ausstoßladung. Sie enthält in der Regel auch einen Zünder und eine Treibladung. Nicht hierin eingeschlossen sind Granaten, Übung. Sie sind in dieser Liste gesondert aufgeführt.

0492 Knallkapseln, Eisenbahn 1.3 G Wie für UN-Nr. 0194
0493 Knallkapseln, Eisenbahn 1.4 G Wie für UN-Nr. 0194
0503 Airbag-Gasgeneratoren, oder Airbagmodule, oder Gurtstraffer 1.4G
0110 Granaten, Übung, Hand oder Gewehr 1.4 S Wie für UN-Nr. 0318
0193 Knallkapseln, Eisenbahn 1.4 S Wie für UN-Nr. 0194
0337 Feuerwerkskörper 1.4 S Wie für UN-Nr. 0334
0345 Geschosse, inert, mit Leuchtspurmitteln 1.4S

Geschosse

Gegenstände wie Granaten oder Kugeln, die aus Kanonen oder anderen Artilleriegeschützen, Gewehren oder anderen Handfeuerwaffen verschossen werden. Sie können inert, mit Leuchtspurmitteln oder ohne sie sein und eine Zerleger- oder Ausstoßladung oder eine Sprengladung enthalten.

0376 Treibladungsanzünder 1.4 S Wie für UN-Nr. 0319
0404 Leuchtkörper, Luftfahrzeug 1.4 S Wie für UN-Nr. 0092
0405 Patronen, Signal 1.4S

Patronen, Signal

Gegenstände, die dazu bestimmt sind, farbige Lichtzeichen oder andere Signale auszustoßen und aus Signalpistolen usw. abgefeuert zu werden.

0432 Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke 1.4 S

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.