ANHANG RL 2014/2/EU
In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 21 angefügt:
- 21.
- Cadmium in Leuchtstoffbeschichtungen in Bildverstärkern für Röntgenbilder bis zum 31. Dezember 2019 sowie in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen.
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