ANHANG IV RL 2014/30/EU
EU-Konformitätserklärung (Nr. XXXX) (1)
- 1.
- Gerätetyp/Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
- 2.
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
- 3.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
- 4.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Geräts zwecks Rückverfolgbarkeit; dazu kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung gehören, wenn dies zur Identifikation des Geräts notwendig ist):
- 5.
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
- 6.
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, einschließlich des Datums der Norm, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird, einschließlich des Datums der Spezifikation:
- 7.
- Gegebenenfalls: Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt: ….
- 8.
-
Zusatzangaben:
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
Fußnote(n):
- (1)
Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.
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