ANHANG IV RL 2014/30/EU

EU-Konformitätserklärung (Nr. XXXX) (1)

1.
Gerätetyp/Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
2.
Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4.
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Geräts zwecks Rückverfolgbarkeit; dazu kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung gehören, wenn dies zur Identifikation des Geräts notwendig ist):
5.
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
6.
Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, einschließlich des Datums der Norm, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird, einschließlich des Datums der Spezifikation:
7.
Gegebenenfalls: Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt: ….
8.
Zusatzangaben:

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):

Fußnote(n):

(1)

Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.

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