Artikel 47 RL 2014/32/EU

Änderung der Anhänge

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 48 in Bezug auf die Änderung der gerätespezifischen Anhänge delegierte Rechtsakte hinsichtlich folgender Aspekte zu erlassen:

a)
Fehlergrenzen und Genauigkeitsklassen,
b)
Nennbetriebsbedingungen,
c)
Grenzwerte,
d)
Störfestigkeit.

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