Artikel 47 RL 2014/32/EU
Änderung der Anhänge
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 48 in Bezug auf die Änderung der gerätespezifischen Anhänge delegierte Rechtsakte hinsichtlich folgender Aspekte zu erlassen:
- a)
- Fehlergrenzen und Genauigkeitsklassen,
- b)
- Nennbetriebsbedingungen,
- c)
- Grenzwerte,
- d)
- Störfestigkeit.
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