Artikel 15 RL 2014/33/EU

Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

Sicherheitsbauteile für Aufzüge unterliegen einem der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren:

a)
Das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen, und die Konformität mit der Bauart wird durch stichprobenartige Prüfungen des Sicherheitsbauteils für Aufzüge nach Anhang IX sichergestellt;
b)
das Modell des Sicherheitsbauteils für Aufzüge wird einer EU-Baumusterprüfung nach Anhang IV Teil A unterzogen und unterliegt der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung nach Anhang VI;
c)
Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung nach Anhang VII.

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