ANHANG II RL 2014/33/EU
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A.
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INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
Die EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge muss nachstehende Informationen umfassen:- a)
- Firmenbezeichnung und Anschrift des Herstellers;
- b)
- gegebenenfalls Firmenbezeichnung und Anschrift des Bevollmächtigten;
- c)
- Beschreibung des Sicherheitsbauteils für Aufzüge, Typen- oder Serienbezeichnung und gegebenenfalls die Seriennummer; sie kann, falls zur Identifizierung des Sicherheitsbauteils für Aufzüge notwendig, ein Bild enthalten;
- d)
- Sicherheitsfunktion des Sicherheitsbauteils für Aufzüge, sofern sie nicht eindeutig der Beschreibung zu entnehmen ist;
- e)
- Baujahr des Sicherheitsbauteils für Aufzüge;
- f)
- alle einschlägigen Vorschriften, denen das Sicherheitsbauteil entspricht;
- g)
- eine Erklärung, die bestätigt, dass das Sicherheitsbauteil für Aufzüge die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt;
- h)
- gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegte(n) harmonisierte(n) Norm(en);
- i)
- gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge nach Anhang IV Teil A und Anhang VI durchgeführt hat und Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser notifizierten Stelle ausgestellt wurde;
- j)
- gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Bewertung der Konformität mit der Bauart durch stichprobenartige Prüfungen nach Anhang IX durchgeführt hat;
- k)
- gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die das vom Hersteller verwendete Qualitätssicherungssystem gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anhang VI oder VII zugelassen hat;
- l)
- Name und Funktion der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten befugt ist.
- m)
- Ort und Datum der Ausstellung;
- n)
- Unterschrift.
- B.
- INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR AUFZÜGE
Die EU-Konformitätserklärung für Aufzüge wird in derselben Sprache wie die Betriebsanleitung gemäß Anhang I Nummer 6.2 abgefasst und enthält nachstehende Einzelheiten:- a)
- Firmenbezeichnung und Anschrift des Montagebetriebs;
- b)
- gegebenenfalls Firmenbezeichnung und Anschrift des Bevollmächtigten;
- c)
- Beschreibung des Aufzugs, Typen- oder Serienbezeichnung, Seriennummer und Einbauort des Aufzugs (Anschrift);
- d)
- Jahr des Einbaus des Aufzugs;
- e)
- alle einschlägigen Vorschriften, denen der Aufzug entspricht;
- f)
- eine Erklärung, die bestätigt, dass der Aufzug die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt;
- g)
- gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegte(n) harmonisierte(n) Norm(en);
- h)
- gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung für Aufzüge nach Anhang IV Teil B durchgeführt hat, und Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser notifizierten Stelle ausgestellt wurde;
- i)
- gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Einzelprüfung für Aufzüge nach Anhang VII durchgeführt hat;
- j)
- gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Endabnahme für Aufzüge nach Anhang V durchgeführt hat;
- k)
- gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die das vom Montagebetrieb verwendete Qualitätssicherungssystem gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anhang X, XI oder XII zugelassen hat;
- l)
- Name und Funktion der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Erklärung im Namen des Montagebetriebs oder seines Bevollmächtigten befugt ist;
- m)
- Ort und Datum der Ausstellung;
- n)
- Unterschrift.
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