ANHANG II RL 2014/35/EU

BETRIEBSMITTEL UND BEREICHE, DIE NICHT UNTER DIESE RICHTLINIE FALLEN

Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen Elektrizitätszähler Haushaltssteckvorrichtungen Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen Funkentstörung Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsbestimmungen internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden.

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