ANHANG IV RL 2014/35/EU
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)(1)
- 1.
- Produktmodell/Produkt (Produkt-, Chargen- Typen- oder Seriennummer):
- 2.
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
- 3.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
- 4.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung enthalten, wenn dies zur Identifikation des elektrischen Betriebsmittels notwendig ist.):
- 5.
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
- 6.
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:
- 7.
-
Zusatzangaben:
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
Fußnote(n):
- (1)
Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.