ANHANG IV RL 2014/35/EU

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)(1)

1.
Produktmodell/Produkt (Produkt-, Chargen- Typen- oder Seriennummer):
2.
Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4.
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung enthalten, wenn dies zur Identifikation des elektrischen Betriebsmittels notwendig ist.):
5.
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
6.
Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:
7.
Zusatzangaben:

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):

Fußnote(n):

(1)

Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.

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