ANHANG RL 2014/3/EU

In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 22 angefügt:

22.
Bleiacetatmarker zur Verwendung in stereotaktischen Kopfrahmen bei der Computertomographie und der Magnetresonanztomographie sowie in Positionierungssystemen für Gammastrahlen- und Partikeltherapiegeräte. Läuft am 30. Juni 2021 ab.

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