Artikel 13 RL 2014/42/EU
Berichterstattung
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 4. Oktober 2019 einen Bericht über die Auswirkungen der bestehenden nationalen Einziehungs- und Abschöpfungsvorschriften vor und unterbreitet erforderlichenfalls geeignete Vorschläge.
In diesem Bericht bewertet die Kommission ferner, ob Anlass besteht, die Liste der Straftaten in Artikel 5 Absatz 2 zu überarbeiten.
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