Artikel 1 RL 2014/55/EU

Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für elektronische Rechnungen, die nach Erfüllung von in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG, der Richtlinie 2014/23/EU, der Richtlinie 2014/24/EU oder der Richtlinie 2014/25/EU fallenden Aufträgen ausgestellt wurden.

Diese Richtlinie gilt nicht für elektronische Rechnungen, die nach Erfüllung von in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG fallenden Aufträgen ausgestellt wurden, wenn die Auftragsvergabe und die Ausführung des Auftrags für geheim erklärt werden oder nach den in einem Mitgliedstaat geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und sofern der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die betreffenden wesentlichen Interessen nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden können.

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