Artikel 99 BRRD (RL 2014/59/EU)
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen
Es wird ein europäisches System von Finanzierungsmechanismen eingerichtet; dieses umfasst
- a)
- nationale Finanzierungsmechanismen, die gemäß Artikel 100 eingerichtet wurden,
- b)
- Kreditaufnahme zwischen nationalen Finanzierungsmechanismen gemäß Artikel 106,
- c)
- die gegenseitige Unterstützung nationaler Finanzierungsmechanismen gemäß Artikel 107 im Fall einer Gruppenabwicklung.
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