ANHANG RL 2014/5/EU

In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 26 angefügt:

26.
Blei

in Loten auf Leiterplatten,

in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und in Beschichtungen von Leiterplatten,

in Loten zur Verbindung von Drähten und Kabeln,

in Loten zur Verbindung von Wandlern und Sensoren,

die dauerhaft bei einer Temperatur von unter – 20 °C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen verwendet werden.

Läuft am 30. Juni 2021 ab.

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