Artikel 13 RL 2014/62/EU

Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI

Der Rahmenbeschluss 2000/383/JI wird für durch diese Richtlinie gebundene Mitgliedstaaten ersetzt; dies gilt unbeschadet der Verpflichtungen jener Mitgliedstaaten bezüglich der Frist für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI in nationales Recht.

Für durch diese Richtlinie gebundene Mitgliedstaaten gelten Bezugnahmen auf den Rahmenschluss 2000/383/JI als Bezugnahmen auf diese Richtlinie.

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