Artikel 1 RL 2014/66/EU

Gegenstand

Diese Richtlinie legt Folgendes fest:

a)
die Bedingungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen und ihren Familienangehörigen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und für den Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers sowie deren Rechte;
b)
die Bedingungen für die Einreise der unter Buchstabe a genannten Drittstaatsangehörigen in andere Mitgliedstaaten als dem ersten Mitgliedstaat, der den Drittstaatsangehörigen auf der Grundlage dieser Richtlinie einen Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer erteilt hat, und für ihren Aufenthalt sowie deren Rechte.

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