Artikel 14 RL 2014/66/EU
Änderungen mit Auswirkungen auf die Zulassungsbedingungen während des Aufenthalts
Jede während des Aufenthalts eingetretene Änderung, die Auswirkungen auf die in Artikel 5 festgelegten Zulassungsbedingungen hat, ist den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats vom Antragsteller mitzuteilen.
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