ANHANG RL 2014/70/EU

In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 39 angefügt:

39.
Blei in Mikrokanalplatten (MCPs) zur Verwendung in Geräten, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:

a)
eine kompakte Größe des Elektronen- oder Ionendetektors, sofern der Raum für den Detektor auf höchstens 3 mm/MCP (Detektordicke + Raum für den Einbau der MCP) und insgesamt 6 mm begrenzt ist und eine alternative Gestaltung, bei der mehr Raum für den Detektor bliebe, wissenschaftlich und technisch nicht praktikabel ist;
b)
eine zweidimensionale räumliche Auflösung für die Detektion von Elektronen oder Ionen, sofern mindestens eine der folgenden Eigenschaften gegeben ist:

i)
eine Ansprechzeit von weniger als 25 ns,
ii)
ein Probenerfassungsbereich von mehr als 149 mm2,
iii)
ein Vervielfachungsfaktor von mehr als 1,3 × 103,

c)
eine Ansprechzeit von weniger als 5 ns für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
d)
ein Probenerfassungsbereich von mehr als 314 mm2 für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
e)
ein Vervielfältigungsfaktor von mehr als 4,0 × 107.

Die Ausnahme läuft ab am

a)
21. Juli 2021 für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente;
b)
21. Juli 2023 für medizinische In-vitro-Diagnostika;
c)
21. Juli 2024 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.

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