ANHANG RL 2014/73/EU
In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 37 angefügt:
- 37.
-
Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- a)
- Messungen in einem weiten Messbereich mit einem Leitfähigkeitsbereich von mehr als einer Größenordnung (z. B. Bereich zwischen 0,1 mS/m und 5 mS/m) in Laboranwendungen für unbekannte Konzentrationen;
- b)
-
Messungen von Lösungen, bei denen eine Genauigkeit von +/- 1 % des Probenbereichs sowie eine hohe Korrosionsbeständigkeit der Elektrode in Bezug auf folgende Lösungen erforderlich sind:
- i)
- Lösungen mit einer Azidität < pH 1;
- ii)
- Lösungen mit einer Alkalität > pH 13;
- iii)
- korrosive, halogengashaltige Lösungen;
- c)
- Messungen von Leitfähigkeiten oberhalb 100 mS/m, die mit tragbaren Instrumenten durchgeführt werden müssen.
Läuft am 31. Dezember 2018 ab.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.