Präambel RL 2014/73/EU
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß der Richtlinie 2011/65/EU ist die Verwendung von Blei in in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten verboten.
- (2)
- Platinierte Platinelektroden (PPE) sind Platinelektroden, die mit einer dünnen Schicht Platinmohr bedeckt sind. Diese Elektroden werden verwendet, wenn Leitfähigkeitsmessungen in einem weiten Messbereich durchgeführt werden müssen, sowie für die Messung der Leitfähigkeit unter stark sauren oder alkalischen Bedingungen. Weder die Substitution oder Beseitigung von Blei in PPE noch die Substitution von PPE durch andere Arten von Elektroden sind unter diesen Bedingungen wissenschaftlich und technisch praktikabel.
- (3)
- Die Verwendung von Blei in PPE für Leitfähigkeitsmessungen in einem weiten Messbereich sowie für die Messung der Leitfähigkeit unter stark sauren oder alkalischen Bedingungen sollte daher bis zum 31. Dezember 2018 von dem Verwendungsverbot ausgenommen werden. Dieser Übergangszeitraum wird für Forschungsarbeiten benötigt und dürfte kaum negative Auswirkungen auf die Innovation haben.
- (4)
- Die Richtlinie 2011/65/EU ist daher entsprechend zu ändern —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88.
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