ANHANG RL 2014/75/EU

In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 35 angefügt:

35.
Quecksilber in Kaltkathoden-Fluoreszenz-Lampen für hintergrundbeleuchtete Flüssigkristallanzeigen mit nicht mehr als 5 mg je Lampe zur Verwendung in vor dem 22. Juli 2017 in Verkehr gebrachten industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten

Läuft am 21. Juli 2024 ab.

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