ANHANG RL 2014/89/EU
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
- (1)
- Name und Anschrift der zuständigen Stelle(n): offizielle(r) Name/Anschrift der benannten zuständigen Stelle(n).
- (2)
- Rechtlicher Status der zuständigen Stelle(n): kurze Beschreibung des rechtlichen Status der zuständigen Stelle(n).
- (3)
- Zuständigkeiten: kurze Beschreibung der rechtlichen und administrativen Zuständigkeiten der zuständigen Stelle(n) sowie ihrer Rolle in Bezug auf die betreffenden Meeresgewässer.
- (4)
- Mitglieder: Wenn die zuständige Stelle bzw. die zuständigen Stellen die Tätigkeiten anderer zuständiger Stellen koordiniert bzw. koordinieren, ist eine Liste dieser anderen Stellen sowie eine Übersicht über die zu Koordinierungszwecken aufgenommenen institutionellen Beziehungen vorzulegen.
- (5)
- Regionale Koordinierung: Zusammenfassung der Verfahren zur Sicherstellung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, deren Gewässer von dieser Richtlinie erfasst werden und in der gleichen Meeresregion oder -unterregion liegen.
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