ANHANG I RL 2014/90/EU

STEUERRAD-KENNZEICHEN

Das Konformitätskennzeichen besteht aus folgendem Symbol: Bei Verkleinerung oder Vergrößerung des Steuerrads müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile des Kennzeichens sind etwa gleich hoch; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Geräten kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.

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