ANHANG II RL 2014/94/EU
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
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1.
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Technische Spezifikationen für Ladepunkte
- 1.1.
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Normalladepunkte für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Normalladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Steckdosen oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten. Diese Steckdosen dürfen mit bestimmten Zusatzeinrichtungen wie mechanischen Steckdosen-Verschlüssen ausgestattet sein, sofern die Kompatibilität mit dem Typ 2 gewahrt bleibt.
- 1.2.
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Schnellladepunkte für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten.
Gleichstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kupplungen des „combined charging system Combo 2” nach der Norm EN62196-3 auszurüsten.
- 1.3.
- Kabellose Ladepunkte für Kraftfahrzeuge
- 1.4.
- Batterieaustausch bei Kraftfahrzeugen
- 1.5.
- Ladepunkte für Kraftfahrzeuge der Klasse L
- 1.6.
- Ladepunkte für Elektrobusse
- 1.7.
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Landseitige Stromversorgung für Seeschiffe
Die landseitige Stromversorgung für Seeschiffe einschließlich Auslegung, Installation und Test der Systeme muss den technischen Spezifikationen der Norm IEC/ISO/IEEE 80005-1 entsprechen.
- 1.8.
- Landseitige Stromversorgung für Binnenschiffe
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2.
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Technische Spezifikationen für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge
- 2.1.
- Wasserstofftankstellen im Außenbereich zur Abgabe gasförmigen Wasserstoffs, der als Kraftstoff für Kraftfahrzeuge dient, müssen den in der Norm EN 17127 „Wasserstofftankstellen im Außenbereich zur Abgabe gasförmigen Wasserstoffs und Betankungsprotokolle umfassend” beschriebenen Interoperabilitätsanforderungen entsprechen.
- 2.2.
- Die Qualitätseigenschaften des an Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge abgegebenen Wasserstoffs müssen den Anforderungen der Norm EN 17124 „Wasserstoff als Kraftstoff — Produktfestlegung und Qualitätssicherung — Protonenaustauschmembran (PEM) — Brennstoffzellenanwendungen für Straßenfahrzeuge” entsprechen; die Methoden zur Gewährleistung der Wasserstoffqualität werden ebenfalls in der Norm beschrieben.
- 2.3.
- Der Betankungsalgorithmus muss den Anforderungen der Norm EN 17127 „Wasserstofftankstellen im Außenbereich zur Abgabe gasförmigen Wasserstoffs und Betankungsprotokolle umfassend” entsprechen.
- 2.4.
- Nach Abschluss des Zertifizierungsprozesses von Betankungsanschlüssen der Norm EN ISO 17268 müssen die Anschlüsse zur Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff der Norm EN ISO 17268 „Gasförmiger Wasserstoff — Anschlussvorrichtungen für die Betankung von Landfahrzeugen” entsprechen.
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3.
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Technische Spezifikationen für Erdgastankstellen
- 3.1.
- Technische Spezifikationen für LNG-Tankstellen für Binnenschiffe oder Seeschiffe
- 3.2.
- Technische Spezifikationen für LNG-Tankstellen für Kraftfahrzeuge
- 3.3.
- Der Betankungsanschluss muss den Anforderungen der Norm EN ISO 14469 „Straßenfahrzeuge — Betankungsanschluss für komprimiertes Erdgas (CNG)” entsprechen.
- 3.4.
- Technische Spezifikationen für CNG-Tankstellen für Kraftfahrzeuge
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