ANHANG IV RL 2014/98/EU

Anforderungen in Bezug auf Maßnahmen nach Gattung oder Art und Kategorie gemäß Artikel 10 Absatz 4, Artikel 16 Absatz 4, Artikel 21 Absatz 4 und Artikel 26 Absatz 2

Das Vermehrungsmaterial steht im Einklang mit den Anforderungen in Bezug auf Unionsquarantäneschädlinge und Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge in den gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassenen Durchführungsrechtsakten sowie mit den nach Artikel 30 Absatz 1 der genannten Verordnung erlassenen Maßnahmen. Außerdem genügt das Material je nach Gattung oder Art und Kategorie folgenden Anforderungen genügen:

1.
Castanea sativa Mill.

a)
Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b)
Vorstufenmaterial

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission(1) ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf:
i)
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial festgestellt;

ii)
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial festgestellt.

c)
Basismaterial

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
i)
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial festgestellt;

ii)
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial festgestellt.

d)
Zertifiziertes und CAC-Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
i)
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material festgestellt, oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material mit Symptomen von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr werden entfernt, der verbleibende Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten wird wöchentlich kontrolliert, und mindestens innerhalb der letzten drei Wochen vor dem Versand werden auf der Produktionsfläche keine Symptome festgestellt;

ii)
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material festgestellt,

oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material auf der Produktionsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Vermehrungsmaterial und die symptomatischen Pflanzen von Obstarten werden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde,

und

für alle Pflanzen im Umkreis von 10 m um symptomatisches Vermehrungsmaterial und symptomatische Pflanzen von Obstarten sowie für den verbleibenden Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der betroffenen Partie gilt:

Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen Vermehrungsmaterials und symptomatischer Pflanzen von Obstarten werden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld auf diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schadorganismus festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist werden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld durchgeführt, und

nach dieser Dreimonatsfrist gilt:

Auf der Produktionsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld festgestellt, oder

eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wird getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden, und

und

für sämtliches weiteres Vermehrungsmaterial und alle anderen Pflanzen von Obstarten auf der Produktionsfläche gilt:

Auf der Produktionsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld festgestellt, oder

eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden.

2.
Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.

a)
Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird jährlich im Hinblick auf das Vorhandensein von Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 3 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 3-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 6 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 6-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b)
Basismaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Im Fall von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jede dieser Mutterpflanzen alle 3 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht. Alle 3 Jahre wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial auf das Vorhandensein von Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 2-Jahres-Intervall untersucht werden. Wenn die Untersuchung auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) positiv ausfällt, werden alle Mutterpflanzen für Basismaterial auf der Produktionsfläche beprobt und untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 6 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht.

c)
Zertifiziertes Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 4 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 8-Jahres-Intervall untersucht werden. Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 3-Jahres-Intervall untersucht werden. Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird bei bestehendem Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten Schädlinge außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht. Wenn die Untersuchung auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) positiv ausfällt, werden alle Mutterpflanzen für zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche beprobt und untersucht.

d)
Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, oder
ii)
an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; das Material wurde vor dem Inverkehrbringen stichprobenartig beprobt und im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) untersucht oder
iii)
an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt, und ein repräsentativer Anteil des Materials wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht oder
iv)
bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gezogen wurden:

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche Symptome von Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, oder Spiroplasma citri Saglio et al. festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet und

ein repräsentativer Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, und höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode positiv getestet. Das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten wurden entfernt und unverzüglich vernichtet. Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten in unmittelbarer Nähe wurden stichprobenartig beprobt und untersucht, und alle positiv getesteten Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

e)
CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Vermehrungsmaterial und Obstbäume der Kategorie CAC-Material stammen von einer identifizierten Materialquelle, die aufgrund visueller Kontrolle, Beprobung und Untersuchung als frei von den in Anhang II aufgeführten RNQPs befunden wurde. Wenn die identifizierte Materialquelle in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurde, wird alle 8 Jahre ein repräsentativer Anteil des Materials im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht. Wenn die identifizierte Materialquelle nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurde, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil des Materials im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, oder
ii)
an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; das Material wurde vor dem Inverkehrbringen stichprobenartig im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht oder
iii)
an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode auf der Produktionsfläche keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; ein repräsentativer Anteil des Materials wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht oder
iv)
bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gezogen wurden:

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet und

ein repräsentativer Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, und höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode positiv getestet. Das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten wurden entfernt und unverzüglich vernichtet. Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten in unmittelbarer Nähe wurden stichprobenartig beprobt und untersucht, und alle positiv getesteten Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

3.
Corylus avellana L.

Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

4.
Cydonia oblonga Mill.

a)
Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden visuelle Kontrollen im Hinblick auf Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. durchgeführt. In Bezug auf alle RNQPs außer Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. werden visuelle Kontrollen einmal jährlich durchgeführt.

b)
Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:
i)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder
ii)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

c)
Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

d)
Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen. Pflanzen von Obstarten für zertifiziertes Material werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

e)
Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder
ii)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

f)
CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder
ii)
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

5.
Ficus carica L.

Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

6.
Fragaria L.

a)
Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt. Die Blätter von Fragaria L. werden visuell auf das Vorhandensein von Phytophthora fragariae C.J. Hickman kontrolliert. Bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die durch Mikrovermehrung erzeugt werden und die weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.

b)
Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und danach einmal in jeder Vegetationsperiode im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

c)
Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)

Phytophthora fragariae C.J. Hickman

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an Blättern von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Pflanzen von Obstarten und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem das nicht befallene Vermehrungsmaterial und die nicht befallenen Pflanzen von Obstarten geerntet worden waren;

Xanthomonas fragariae Kennedy & King

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy & King, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy & King an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii)

Phytophthora fragariae C.J. Hickman

eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten nicht angebaut werden, von mindestens 10 Jahren zwischen der Feststellung von Phytophthora fragariae C.J. Hickman und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten oder

die Entwicklung der Krankheit am Bestand und im Boden auf der Produktionsfläche wird protokolliert;

Xanthomonas fragariae Kennedy & King

eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten nicht angebaut werden, von mindestens 1 Jahr zwischen der Feststellung von Xanthomonas fragariae Kennedy & King und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten;

iii)
Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Xanthomonas fragariae Kennedy & King und Phytophthora fragariae C.J. Hickman und außer Viren:

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:

0,05 % bei Aphelenchoides besseyi;

0,1 % bei Strawberry multiplier disease phytoplasma;

0,2 % bei:

    Candidatus Phytoplasma asteris Lee et al.;

    Candidatus Phytoplasma pruni;

    Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al.;

    Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold;

    Verticillium dahliae Kleb;

0,5 % bei:

    Chaetosiphon fragaefolii Cockerell;

    Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev;

    Meloidogyne hapla Chitwood;

    Podosphaera aphanis (Wallroth) Braun & Takamatsu;

1 % bei Pratylenchus vulnus Allen & Jensen; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet und

bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet;

iv)
Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

d)
Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)

Phytophthora fragariae C.J. Hickman

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Pflanzen von Obstarten und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem nicht befallene Pflanzen geerntet worden waren;

Xanthomonas fragariae Kennedy & King

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy & King, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy & King festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii)

Phytophthora fragariae C.J. Hickman

eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten nicht angebaut werden, von mindestens 10 Jahren zwischen der Feststellung von Phytophthora fragariae C.J. Hickman und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten oder

die Entwicklung der Krankheit am Bestand und im Boden auf der Produktionsfläche wird protokolliert;

Xanthomonas fragariae Kennedy & King

eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten nicht angebaut werden, von mindestens 1 Jahr zwischen der Feststellung von Xanthomonas fragariae Kennedy & King und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten;

iii)
Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Xanthomonas fragariae Kennedy & King und Phytophthora fragariae C.J. Hickman und außer Viren:

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, beträgt höchstens:

0,1 % bei Phytonemus pallidus Banks;

0,5 % bei:

    Aphelenchoides besseyi Christie;

    Strawberry multiplier disease phytoplasma;

1 % bei:

    Aphelenchoides fragariae (Ritzema Bos) Christie;

    Candidatus Phlomobacter fragariae Zreik, Bové & Garnier;

    Candidatus Phytoplasma asteris Lee et al.;

    Candidatus Phytoplasma australiense Davis et al.;

    Candidatus Phytoplasma fragariae Valiunas, Staniulis & Davis;

    Candidatus Phytoplasma pruni;

    Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al.;

    Chaetosiphon fragaefolii Cockerell;

    Clover phyllody phytoplasma;

    Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev;

    Meloidogyne hapla Chitwood Chitwood;

    Podosphaera aphanis (Wallroth) Braun & Takamatsu;

    Pratylenchus vulnus Allen & Jensen;

    Rhizoctonia fragariae Hussain & W.E.McKeen;

2 % bei:

    Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold;

    Verticillium dahliae Kleb; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet und

bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet;

iv)
Anforderungen im Hinblick auf alle Viren

Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

e)
CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)

Phytophthora fragariae C.J. Hickman

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern von Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Pflanzen von Obstarten und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem das nicht befallene Vermehrungsmaterial und die nicht befallenen Pflanzen von Obstarten geerntet worden waren;

Xanthomonas fragariae Kennedy & King

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy & King, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy & King an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 5 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy & King festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

ii)
Anforderungen im Hinblick auf Viren:

Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.

7.
Juglans regia L.

a)
Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

b)
Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

c)
Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht.

d)
Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht. Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

e)
CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Eine Beprobung und eine Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

8.
Malus Mill.

a)
Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

b)
Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider und Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:
i)
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii)
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

c)
Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht. Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii)
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und, soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufweisen, werden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

d)
Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht. Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen. Pflanzen von Obstarten für zertifiziertes Material werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt, dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, und eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider befunden;

ii)
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und, soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufweisen, werden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

e)
Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider befunden;

ii)
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

f)
CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider befunden;

ii)
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

9.
Olea europaea L.

a)
Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

b)
Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

c)
Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden.

d)
Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden ( „Saatgut-Mutterpflanzen” ), wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden. Von anderen Mutterpflanzen, die nicht als Saatgut-Mutterpflanzen verwendet werden, wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden.

e)
CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

10.
Pistacia vera L.

Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

11.
Prunus armeniaca L., Prunus avium L., Prunus cerasifera Ehrh., Prunus cerasus L., Prunus domestica L., Prunus dulcis (Miller) Webb, Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley

a)
Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. und Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie (Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley) durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. und Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten für Vorstufenmaterial von Prunus armeniaca L., Prunus avium L., Prunus cerasus L., Prunus domestica L. und Prunus dulcis (Miller) Webb stammen von Mutterpflanzen, die in der vorangegangenen Vegetationsperiode untersucht und als frei von Plum pox virus befunden wurden. Unterlagen für Vorstufenmaterial von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von Mutterpflanzen, die in der vorangegangenen Vegetationsperiode untersucht und als frei von Plum pox virus befunden wurden. Unterlagen für Vorstufenmaterial von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von Mutterpflanzen, die in den vorangegangenen fünf Vegetationsperioden untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden wurden. Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus beprobt und untersucht. Bei Prunus persica wird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und im Hinblick auf Peach latent mosaic viroid untersucht. Jeder Baum, der gezielt zur Bestäubung gepflanzt wird, und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden im Hinblick auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus beprobt und untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen beprobt und im Hinblick auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und danach in 10-Jahres-Intervallen beprobt und im Hinblick auf die in Anhang II aufgeführten, für die Art relevanten RNQPs außer Prune dwarf virus, Plum pox virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen. Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. und Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie:
i)
Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche werden von anderen Wirtspflanzen isoliert gehalten. Der Isolierungsabstand der Produktionsfläche hängt von den regionalen Gegebenheiten, von der Art des Vermehrungsmaterials, dem Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider in dem betreffenden Gebiet und den maßgeblichen Risiken ab, welche die zuständigen Behörden aufgrund ihrer Kontrollen festgestellt haben;

ii)
Plum pox virus

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche werden von anderen Wirtspflanzen isoliert gehalten. Der Isolierungsabstand der Produktionsfläche hängt von den regionalen Gegebenheiten, von der Art des Vermehrungsmaterials, vom Vorhandensein von Plum pox virus in dem betreffenden Gebiet und den maßgeblichen Risiken ab, welche die zuständigen Behörden aufgrund ihrer Kontrollen festgestellt haben;

iii)
Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

iv)
Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al., oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

b)
Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

c)
Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

i)
Mutterpflanzen, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden

Von Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Plum pox virus untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.

ii)
Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, soweit sie nicht zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und auf das Vorhandensein Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 10-Jahres-Intervall untersucht werden.

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, die zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial von Prunus domestica L., die zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.

Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Spiroplasma citri Saglio et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus and Plum pox virus beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Blühende Mutterpflanzen

Ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.

Bei Prunus persica (L.) Batsch wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Peach latent mosaic viroid untersucht. Ein repräsentativer Anteil der gezielt zur Bestäubung angepflanzten Bäume und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.

Nichtblühende Mutterpflanzen

Ein repräsentativer Anteil nichtblühender Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen alle 3 Jahre beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.

d)
Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

i)
Mutterpflanzen, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden

Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 15-Jahres-Intervall untersucht werden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.

ii)
Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre beprobt und auf Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 15-Jahres-Intervall untersucht werden.

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L., die zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.

Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material beprobt und untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Plum pox virus beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Blühende Mutterpflanzen

Ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht. Bei Prunus persica (L.) Batsch wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Peach latent mosaic viroid untersucht. Ein repräsentativer Anteil der gezielt zur Bestäubung angepflanzten Bäume und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.

Nichtblühende Mutterpflanzen

Ein repräsentativer Anteil nichtblühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen alle 3 Jahre beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.

e)
Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Pflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden;

ii)
Plum pox virus

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Plum pox virus an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Plum pox virus befunden;

iii)
Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

iv)
Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al., oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 2% des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

f)
CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material stammen von einer identifizierten Materialquelle, von der während der letzten drei Vegetationsperioden ein repräsentativer Anteil beprobt und als frei von Plum pox virus befunden wurde. Unterlagen für CAC-Material von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von einer identifizierten Materialquelle, von der während der letzten 5 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus befunden wurde. Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material beprobt und untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die bei visueller Kontrolle keine Symptome von Plum pox virus aufweisen, wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen von Obstarten im Hinblick auf diesen RNQP und bei in unmittelbarer Nähe vorhandenen Pflanzen mit Symptomen beprobt und untersucht. Wenn bei visueller Kontrolle auf der Produktionsfläche Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material gefunden werden, die Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider aufweisen, wird ein repräsentativer Anteil des symptomfreien CAC-Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden wurden, beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht. Eine Beprobung und eine Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie und Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii)
Plum pox virus

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Plum pox virus an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Plum pox virus befunden;

iii)
Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti & Gardan) Young, Dye & Wilkie an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;

iv)
Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al., oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die diese Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

12.
Pyrus L.

a)
Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

b)
Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:
i)
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider befunden wurden, oder

während der letzten drei Vegetationsperioden wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii)
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

c)
Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht. Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

d)
Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht. Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen. Pflanzen von Obstarten für zertifiziertes Material werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

e)
Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche und alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die bei visuellen Kontrollen während der letzten drei Vegetationsperioden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider gezeigt haben, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii)
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

f)
CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche und alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die bei visuellen Kontrollen während der letzten drei Vegetationsperioden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider gezeigt haben, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii)
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

13.
Ribes L.

a)
Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 4 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 4-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b)
Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

c)
Basismaterial

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer aufwies, beträgt höchstens 0,05 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.

d)
Zertifiziertes Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer aufwies, beträgt höchstens 0,5 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.

14.
Rubus L.

a)
Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 2 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 2-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b)
Basismaterial

Visuelle Kontrolle

Wenn Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten auf dem Feld oder in Töpfen angezogen werden, werden zweimal jährlich visuelle Kontrollen durchgeführt. Bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die durch Mikrovermehrung erzeugt und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus oder Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.
ii)
Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus:

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:

0,1 % bei:

    Agrobacterium spp. Conn.;

    Rhodococcus fascians Tilford; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.

iii)
Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:

Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 0,25 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

c)
Zertifiziertes Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Eine Beprobung und eine Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Eine Beprobung und eine Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Bei einem positiven Testergebnis bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus oder Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii)
Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus:

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:

0,5 % bei Resseliella theobaldi Barnes;

1 % bei:

    Agrobacterium spp. Conn.;

    Rhodococcus fascians Tilford; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet;

iii)
Anforderungen in Bezug auf alle Viren:

Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 0,5 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

d)
CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Bei einem positiven Testergebnis bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus oder Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.

15.
Vaccinium L.

a)
Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b)
Basismaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn

während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn festgestellt;

ii)
Diaporthe vaccinii Shear

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear, oder

während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt;

iii)
Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, beträgt höchstens:

0,1 % bei Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck;

0,5 % bei Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.

iv)
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial festgestellt.

c)
Zertifiziertes und CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

d)
Zertifiziertes Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

i)
Diaporthe vaccinii Shear

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear, oder

während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt;

ii)
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn, Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, beträgt höchstens:

0,5 % bei:

    Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn;

    Godronia cassandrae (anamorphe Topospora myrtilli) Peck;

1 % bei Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.

iii)
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material festgestellt,

oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Vermehrungsmaterial und die symptomatischen Pflanzen von Obstarten werden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde,

und

für alle Pflanzen im Umkreis von 10 m um symptomatisches Vermehrungsmaterial und symptomatische Pflanzen von Obstarten sowie für den verbleibenden Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der betroffenen Partie gilt:

Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen Vermehrungsmaterials und symptomatischer Pflanzen von Obstarten werden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld auf diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schadorganismus festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist werden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld durchgeführt, und

nach dieser Dreimonatsfrist gilt:

Auf der Produktionsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld festgestellt, oder

eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden,

und

für sämtliches weiteres Vermehrungsmaterial und alle anderen Pflanzen von Obstarten auf der Produktionsfläche gilt:

Auf der Produktionsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld festgestellt, oder

eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden.

e)
CAC-Material

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden wurden, oder

während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material festgestellt,

oder

Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Vermehrungsmaterial und die symptomatischen Pflanzen von Obstarten werden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde, und

für alle Pflanzen im Umkreis von 10 m um symptomatisches Vermehrungsmaterial und symptomatische Pflanzen von Obstarten sowie für den verbleibenden Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der betroffenen Partie gilt:

Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen Vermehrungsmaterials und symptomatischer Pflanzen von Obstarten werden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld auf diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schadorganismus festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist werden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld durchgeführt, und nach dieser Dreimonatsfrist gilt:

Auf der Produktionsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld festgestellt, oder

eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden,

und

für sämtliches weiteres Vermehrungsmaterial und alle anderen Pflanzen von Obstarten auf der Produktionsfläche gilt:

Auf der Produktionsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld festgestellt, oder

eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld befunden.

Fußnote(n):

(1)

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission vom 29. Mai 2017 zur vorübergehenden Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen erzeugtes Vorstufenmaterial bestimmter Arten von Obstpflanzen zu zertifizieren, und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/167 (ABl. L 140 vom 31.5.2017, S. 7).

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