Artikel 3 RL 2015/1480/EU

Die Vorschriften dieser Richtlinie sollten in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) gelesen werden, insbesondere was die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen angelangt; sie dienen nicht der Einführung von Abweichungen oder Ausnahmen von der genannten Verordnung.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30).

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