ANHANG I PSD2 (RL 2015/2366/EU)
ZAHLUNGSDIENSTE
- (1)
- Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
- (2)
- Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
- (3)
-
Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:
- a)
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
- b)
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;
- c)
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.
- (4)
-
Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:
- a)
- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
- b)
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;
- c)
- Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.
- (5)
- Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung ( „Acquiring” ) von Zahlungsvorgängen.
- (6)
- Finanztransfer.
- (7)
- Zahlungsauslösedienste
- (8)
- Kontoinformationsdienste
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