Artikel 9 RL 2015/413/EU
Delegierte Rechtsakte
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um den Anhang durch Aktualisierung zu ändern, wenn das in Anbetracht des technischen Fortschritts oder aufgrund von Rechtsakten der Union mit unmittelbarer Relevanz für eine Aktualisierung des Anhangs erforderlich ist.
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