ANHANG I RL 2015/413/EU

Für die Suche gemäß Artikel 4 Absatz 1 erforderliche Einzeldaten

Posten O/F(1) Bemerkungen
Angaben zum Fahrzeug O
Zulassungsmitgliedstaat O
Amtliches Kennzeichen O (A(2))
Angaben zum Delikt O
Deliktsmitgliedstaat O
Bezugsdatum des Delikts O
Bezugszeit des Delikts O
Zweck der Suche O

Code zur Angabe der Deliktart gemäß Artikel 2

1=
Geschwindigkeitsübertretung
2=
Alkohol am Steuer
3=
Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes
4=
Überfahren eines roten Lichtzeichens
5=
Unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens
10=
Fahren unter Drogeneinfluss
11=
Nichttragen eines Schutzhelms
12=
Rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren

Infolge der Suche gemäß Artikel 4 Absatz 1 bereitgestellte Einzeldaten

Abschnitt I:
Angaben zum Fahrzeug

Posten O/F(3) Bemerkungen
Amtliches Kennzeichen O
Fahrgestellnummer/FIN O
Zulassungsmitgliedstaat O
Marke O (D.1(4)) z. B. Ford, Opel, Renault
Handelsbezeichnung des Fahrzeugs O (D.3) z. B. Focus, Astra, Megane
EU-Fahrzeugklasse O (J) z. B. Kleinkrafträder, Motorräder, Pkw

Abschnitt II:
Angaben zum Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs

Posten O/F(5) Bemerkungen
Angaben zum Halter des Fahrzeugs

(C.1(6))

Die Daten beziehen sich auf den Inhaber des Zulassungsdokuments.

Name des Zulassungsinhabers (Firma) O

(C.1.1)

Für Nachnamen, Infixe, Titel usw. sind getrennte Felder zu verwenden und der Name ist in druckbarem Format anzugeben.

Vorname O

(C.1.2)

Für den/die Vornamen und Initialen sind getrennte Felder zu verwenden und der Name ist in druckbarem Format anzugeben.

Anschrift O

(C.1.3)

Für Straße, Hausnummer und Zusatz, Postleitzahl, Wohnort, Wohnsitzstaat usw. sind getrennte Felder zu verwenden und die Anschrift ist in druckbarem Format anzugeben.

Geschlecht F Männlich, weiblich
Geburtsdatum O
Rechtsperson O Einzelperson, Verband, Unternehmen, Firma usw.
Geburtsort F
ID-Nummer F Ein Identitätsnachweis, der ausschließlich die betreffende Person oder Firma ausweist.
Angaben zum Eigentümer des Fahrzeugs (C.2) Die Daten beziehen sich auf den Eigentümer des Fahrzeugs.
Name des Eigentümers (Firma) O (C.2.1)
Vorname O (C.2.2)
Anschrift O (C.2.3)
Geschlecht F Männlich, weiblich
Geburtsdatum O
Rechtsperson O Einzelperson, Verband, Unternehmen, Firma usw.
Geburtsort F
ID-Nummer F Ein Identitätsnachweis, der ausschließlich die betreffende Person oder Firma ausweist.
Im Falle von Schrottfahrzeugen, gestohlenen Fahrzeugen oder Kennzeichen oder einer abgelaufenen Registrierung erfolgen keine Angaben zum Eigentümer/Halter. Stattdessen wird die Mitteilung „Information nicht bekanntgegeben” versandt.

Fußnote(n):

(1)

O = obligatorisch, wenn im nationalen Register vorhanden; F = fakultativ.

(2)

Harmonisierter Code, siehe Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138 vom 1.6.1999, S. 57).

(3)

O = obligatorisch, wenn im nationalen Register vorhanden; F = fakultativ.

(4)

Harmonisierter Code, siehe Richtlinie 1999/37/EG.

(5)

O = obligatorisch, wenn im nationalen Register vorhanden; F = fakultativ.

(6)

Harmonisierter Code, siehe Richtlinie 1999/37/EG.

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