ANHANG RL 2015/574/EU
In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 42 angefügt:
- 42.
-
Quecksilber in Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen, die für Betriebsarten mit hoher Betriebsfrequenz (> 50 MHz) geeignet sind.
Läuft am 30. Juni 2019 ab.
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