ANHANG RL 2016/1028/EU
Anhang IV Nummer 26 der Richtlinie 2011/65/EU erhält folgende Fassung:
- 26.
-
Blei bei folgenden Verwendungen, die dauerhaft bei einer Temperatur von unter – 20 °C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen erfolgen:
- a)
- in Loten auf Leiterplatten,
- b)
- in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und in Beschichtungen von Leiterplatten,
- c)
- in Loten zur Verbindung von Drähten und Kabeln,
- d)
- in Loten zur Verbindung von Wandlern und Sensoren.
Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren zur Temperaturmessung in Geräten, die für den regelmäßigen Einsatz bei Temperaturen von unter – 150 °C konzipiert sind.
Diese Ausnahmen laufen am 30. Juni 2021 aus.
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