ANHANG RL 2016/1028/EU

Anhang IV Nummer 26 der Richtlinie 2011/65/EU erhält folgende Fassung:

26.
Blei bei folgenden Verwendungen, die dauerhaft bei einer Temperatur von unter – 20 °C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen erfolgen:

a)
in Loten auf Leiterplatten,
b)
in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und in Beschichtungen von Leiterplatten,
c)
in Loten zur Verbindung von Drähten und Kabeln,
d)
in Loten zur Verbindung von Wandlern und Sensoren.

Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren zur Temperaturmessung in Geräten, die für den regelmäßigen Einsatz bei Temperaturen von unter – 150 °C konzipiert sind.

Diese Ausnahmen laufen am 30. Juni 2021 aus.

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