Präambel RL 2016/1028/EU
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION ––
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß der Richtlinie 2011/65/EU ist die Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten, die in Verkehr gebracht werden, verboten.
- (2)
- Mit dem Einsatz von Blei in den elektrischen Verbindungen der Kältesensoren von medizinischen Geräten und Überwachungs- und Kontrollinstrumenten wird verhindert, dass sich dicke intermetallische Verbindungen, Whisker oder Zinnpest bilden. Diese Sensoren dienen in bestimmten Geräten dazu, über kurze Zeiträume sehr niedrige Temperaturen zu messen.
- (3)
- Die Verwendung bleifreier Lote ist in Kältegeräten nicht möglich, weil sie anfällig für die Zinnpest sind, die die Zuverlässigkeit der Geräte schwer beeinträchtigt. Es ist erwiesen, dass es für herkömmlich betriebene Kältesensoren keine alternative Verbindungstechnik zum Löten gibt, die sowohl zuverlässig als auch verfügbar wäre.
- (4)
- Daher sollte die Verwendung von Bleiloten an den externen Kontaktstellen von Temperatursensoren, die regelmäßig bei Temperaturen von unter – 150 °C zum Einsatz kommen, bis zum 30. Juni 2021 von der Beschränkung ausgenommen werden, und zwar durch Aufnahme in Ausnahme 26 in Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU. Angesichts der Innovationszyklen bei medizinischen Geräten sowie bei Überwachungs- und Kontrollinstrumenten dürfte sich der Zeitraum dieser Ausnahmeregelung kaum negativ auf die Innovation auswirken.
- (5)
- Die Richtlinie 2011/65/EU sollte daher entsprechend geändert werden ––
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88.
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