Artikel 1 RL 2016/1629/EU
Gegenstand
Mit dieser Richtlinie wird Folgendes festgelegt:
- a)
- die technischen Vorschriften, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Fahrzeuge, die auf den in Artikel 4 aufgeführten Binnenwasserstraßen verkehren, zu gewährleisten und
- b)
- die Klassifizierung dieser Binnenwasserstraßen.
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