Artikel 1 RL 2016/1629/EU

Gegenstand

Mit dieser Richtlinie wird Folgendes festgelegt:

a)
die technischen Vorschriften, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Fahrzeuge, die auf den in Artikel 4 aufgeführten Binnenwasserstraßen verkehren, zu gewährleisten und
b)
die Klassifizierung dieser Binnenwasserstraßen.

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