Artikel 28 RL 2016/1629/EU

Übergangsbestimmungen für die Verwendung von Dokumenten

Dokumente, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen und von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2006/87/EG vor dem 6. Oktober 2018 erteilt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.

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