Artikel 34 RL 2016/1629/EU
Überprüfung
Vor dem 7. Oktober 2021 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, in dem die Wirksamkeit der durch diese Richtlinie eingeführten Maßnahmen überprüft wird, insbesondere was die Harmonisierung der technischen Vorschriften und die Entwicklung technischer Standards für die Binnenschifffahrt anbelangt. In dem Bericht werden auch die Mechanismen für die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, die für die Binnenschifffahrt zuständig sind, überprüft. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt, um die Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Ausarbeitung von Standards, auf die in Rechtsakten der Union Bezug genommen werden kann, weiter zu straffen. Die Kommission legt nach jeder wesentlichen Entwicklung in der Binnenschifffahrt einen derartigen Bericht vor.
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