ANHANG RL 2016/585/EU
Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 31 wird gestrichen.
- 2.
-
Es wird folgende Nummer 31a eingesetzt:
- 31a.
-
Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Ersatzteilen, die aus medizinischen Geräten ausgebaut und zur Reparatur oder Wiederinstandsetzung von medizinischen Geräten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, oder von Elektronenmikroskopen und deren Zubehör, verwendet werden, sofern die Wiederverwendung im Rahmen eines überprüfbaren, in sich geschlossenen zwischenbetrieblichen Systems erfolgt und der Kunde über jede Wiederverwendung von Teilen informiert wird.
Läuft ab am:
- a)
- 21. Juli 2021 im Falle der Verwendung in anderen medizinischen Geräten als In-vitro-Diagnostika;
- b)
- 21. Juli 2023 im Falle der Verwendung in In-vitro-Diagnostika;
- c)
- 21. Juli 2024 im Falle der Verwendung in Elektronenmikroskopen und deren Zubehör.
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