ANHANG II RL 2016/798/EU
NOTIFIZIERUNG NATIONALER SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Zu den gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a notifizierten nationalen Sicherheitsvorschriften zählen:
- 1.
- Vorschriften über bestehende nationale Sicherheitsziele und Sicherheitsmethoden;
- 2.
- Vorschriften über Anforderungen für Sicherheitsmanagementsysteme und die Sicherheitsbescheinigung von Eisenbahnunternehmen;
- 3.
- gemeinsame Betriebsvorschriften für das Eisenbahnnetz, die noch nicht Gegenstand von TSI sind, einschließlich Vorschriften für das Signalgebungs- und das Verkehrssteuerungssystem;
- 4.
- Vorschriften über Anforderungen an zusätzliche unternehmensinterne Betriebsvorschriften, die von Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnunternehmen erlassen werden müssen;
- 5.
- Vorschriften über Anforderungen an das mit sicherheitskritischen Aufgaben betraute Personal, einschließlich Auswahlkriterien, medizinischer Eignung, Schulung und Zulassung, die noch nicht Gegenstand einer TSI sind;
- 6.
- Vorschriften über die Untersuchung von Unfällen und Störungen.
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