Artikel 25 RL 2016/800/EU

Bericht

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 11. Juni 2022 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die Maßnahmen ergriffen haben, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, einschließlich einer Bewertung der Anwendung des Artikels 6, und unterbreitet erforderlichenfalls Gesetzgebungsvorschläge.

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