Artikel 39 RL 2016/801/EU
Berichterstattung
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig — zum ersten Mal am 23. Mai 2023 — Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und schlägt gegebenenfalls Änderungen vor.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.