Artikel 2 RL 2016/882/EU

Hinsichtlich Triebfahrzeugführern, die ihre Fahrerlaubnis gemäß der Richtlinie 2007/59/EG vor dem 1. Juli 2016 erhalten haben oder erhalten werden, wird angenommen, dass sie die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.