Artikel 6 RL 2017/159/EU
Diese Richtlinie tritt am Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeit im Fischereisektor von 2007 in Kraft.
Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union den Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens.
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