ANHANG RL 2018/1028/EU

Unter Nummer 2 des Anhangs der Durchführungsrichtlinie (EU) 2016/2109 der Kommission zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 66/401/EWG des Rates erhält der Eintrag zu Poaceae (Gramineae) in der ersten Spalte der Tabelle folgende Fassung mit Fußnote:

Poaceae (Gramineae) (1)

Fußnote(n):

(1)

Das Höchstgewicht einer Partie darf auf 25 Tonnen erhöht werden, wenn die zuständige Behörde dem Lieferanten zu diesem Zweck eine Genehmigung erteilt hat.

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