ANHANG V RL 2018/1972/EU

MINDESTANGEBOT AN DIENSTEN, DIE EIN ANGEMESSENER BREITBANDINTERNETZUGANGSDIENST GEMÄSS ARTIKEL 84 ABSATZ 3 UNTERSTÜTZEN KÖNNEN MUSS

(1)
E-Mail
(2)
Suchmaschinen, die das Suchen und Auffinden aller Arten von Informationen ermöglichen
(3)
grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung
(4)
Online-Zeitungen oder Online-Nachrichten
(5)
Online-Einkauf oder Online-Bestellung von Waren und Dienstleistungen
(6)
Arbeitssuche und Werkzeuge für die Arbeitssuche
(7)
berufliche Vernetzung
(8)
Online-Banking
(9)
Nutzung elektronischer Behördendienste
(10)
soziale Medien und Sofortnachrichtenübermittlung
(11)
Anrufe und Videoanrufe (Standardqualität)

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