ANHANG V RL 2018/1972/EU
MINDESTANGEBOT AN DIENSTEN, DIE EIN ANGEMESSENER BREITBANDINTERNETZUGANGSDIENST GEMÄSS ARTIKEL 84 ABSATZ 3 UNTERSTÜTZEN KÖNNEN MUSS
- (1)
- (2)
- Suchmaschinen, die das Suchen und Auffinden aller Arten von Informationen ermöglichen
- (3)
- grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung
- (4)
- Online-Zeitungen oder Online-Nachrichten
- (5)
- Online-Einkauf oder Online-Bestellung von Waren und Dienstleistungen
- (6)
- Arbeitssuche und Werkzeuge für die Arbeitssuche
- (7)
- berufliche Vernetzung
- (8)
- Online-Banking
- (9)
- Nutzung elektronischer Behördendienste
- (10)
- soziale Medien und Sofortnachrichtenübermittlung
- (11)
- Anrufe und Videoanrufe (Standardqualität)
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