ANHANG V RED2 (RL 2018/2001/EU)

REGELN FÜR DIE BERECHNUNG DES BEITRAGS VON BIOKRAFTSTOFFEN, FLÜSSIGEN BIOBRENNSTOFFEN UND DES ENTSPRECHENDEN VERGLEICHSWERTS FÜR FOSSILE BRENNSTOFFE ZUM TREIBHAUSEFFEKT

A.
TYPISCHE WERTE UND STANDARDWERTE FÜR BIOKRAFTSTOFFE BEI PRODUKTION OHNE NETTO-CO2-EMISSIONEN INFOLGE VON LANDNUTZUNGSÄNDERUNGEN

(1)
Produktionsweg des Biokraftstoffs Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 67 % 59 %
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 77 % 73 %
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 73 % 68 %
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 79 % 76 %
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 58 % 47 %
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 71 % 64 %
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 48 % 40 %
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 55 % 48 %
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 40 % 28 %
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 69 % 68 %
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 47 % 38 %
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 53 % 46 %
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 37 % 24 %
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage (*)) 67 % 67 %
Ethanol aus Zuckerrohr 70 % 70 %
Ethyl-Tertiär-Butylether (ETBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether (TAEE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps 52 % 47 %
Biodiesel aus Sonnenblumen 57 % 52 %
Biodiesel aus Sojabohnen 55 % 50 %
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken) 33 % 20 %
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 51 % 45 %
Biodiesel aus Altspeiseöl 88 % 84 %
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten (**) 84 % 78 %
Hydriertes Rapsöl 51 % 47 %
Hydriertes Sonnenblumenöl 58 % 54 %
Hydriertes Sojaöl 55 % 51 %
Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken) 34 % 22 %
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 53 % 49 %
Hydriertes Altspeiseöl 87 % 83 %
Hydrierte tierische Fette (**) 83 % 77 %
Reines Rapsöl 59 % 57 %
Reines Sonnenblumenöl 65 % 64 %
Reines Sojaöl 63 % 61 %
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken) 40 % 30 %
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) 59 % 57 %
Reines Altspeiseöl 98 % 98 %
(*)
Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.
(**)
Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

B.
GESCHÄTZTE TYPISCHE WERTE UND STANDARDWERTE FÜR KÜNFTIGE BIOKRAFTSTOFFE, DIE IM JAHR 2016 NICHT ODER NUR IN VERNACHLÄSSIGBAREN MENGEN AUF DEM MARKT WAREN, BEI PRODUKTION OHNE NETTO-CO2-EMISSION INFOLGE VON LANDNUTZUNGSÄNDERUNGEN

Produktionsweg des Biokraftstoffs Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen
Ethanol aus Weizenstroh 85 % 83 %
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage 83 % 83 %
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage 82 % 82 %
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage 83 % 83 %
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage 82 % 82 %
Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage 84 % 84 %
DME aus Kulturholz in Einzelanlage 83 % 83 %
Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage 84 % 84 %
Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage 83 % 83 %
Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik 89 % 89 %
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik 89 % 89 %
Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik 89 % 89 %
Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik 89 % 89 %
Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Produktionsweg für Methanol

C.
METHODE

1.
Die Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Kraftstoffen für den Verkehr, Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen werden wie folgt berechnet:

a)
Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biokraftstoffen werden wie folgt berechnet:

E = eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr,

wobei:

E = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs
eec = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe
el = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen
ep = Emissionen bei der Verarbeitung
etd = Emissionen bei Transport und Vertrieb
eu = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs
esca = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken
eccs = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von CO2
eccr = Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von CO2

Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.

b)
Die Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen werden wie für Biokraftstoffe (E) berechnet; dabei ist allerdings die Erweiterung, die zur Einbeziehung der Energieumwandlung in produzierte Elektrizität und/oder Wärme bzw. Kälte erforderlich ist, in folgender Form zu berücksichtigen:

i)
Für Energieanlagen, die ausschließlich Wärme erzeugen:

EC h E η h

ii)
Bei Energieanlagen, die ausschließlich Elektrizität erzeugen:

EC el E η el

wobei:

ECh,el=
Gesamttreibhausgasemissionen durch das Endenergieprodukt
E=
Gesamttreibhausgasemissionen des flüssigen Biobrennstoffs vor dessen Endumwandlung
ηel=
elektrischer Wirkungsgrad, definiert als die jährlich produzierte elektrische Leistung, dividiert durch den jährlich eingesetzten flüssigen Biobrennstoff auf Grundlage des Energiegehalts
ηh=
Wärmewirkungsgrad, definiert als die jährlich erzeugte Nutzwärme, dividiert durch den jährlich eingesetzten flüssigen Biobrennstoff auf Grundlage des Energiegehalts

iii)
Für Elektrizität oder mechanische Energie aus Energieanlagen, die Nutzwärme zusammen mit Elektrizität und/oder mechanischer Energie erzeugen:

EC el E η el C el η el C el η el C h η h

iv)
Für Nutzwärme aus Energieanlagen, die Wärme zusammen mit Elektrizität und/oder mechanischer Energie erzeugen:

EC h E η h C h η h C el η el C h η h

Dabei sind:

ECh,el=
Gesamttreibhausgasemissionen durch das Endenergieprodukt
E=
Gesamttreibhausgasemissionen des flüssigen Biobrennstoffs vor dessen Endumwandlung
ηel=
elektrischer Wirkungsgrad, definiert als die jährlich erzeugte elektrische Leistung, dividiert durch den jährlich eingesetzten Brennstoff auf Grundlage des Energiegehalts
ηh=
Wärmewirkungsgrad, definiert als die jährlich produzierte Nutzwärme, dividiert durch den jährlich eingesetzten Brennstoff auf Grundlage des Energiegehalts
Cel=
Exergieanteil der Elektrizität und/oder mechanischen Energie, festgesetzt auf 100 % (Cel = 1)
Ch=
Carnot’scher Wirkungsgrad (Exergieanteil der Nutzwärme)

Der Carnot'sche Wirkungsgrad (Ch) für Nutzwärme bei unterschiedlichen Temperaturen ist definiert als:

C h T h T 0 T h

wobei:

Th=
Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am Lieferort
T0=
Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C)

Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden:

Ch=
Carnot’scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546

Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff

a)
„Kraft-Wärme-Kopplung” die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess;
b)
„Nutzwärme” die in einem KWK-Prozess zur Deckung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme;
c)
„wirtschaftlich vertretbarer Bedarf” den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde.

2.
Die durch Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verursachten Treibhausgasemissionen werden wie folgt angegeben:

a)
durch Biokraftstoffe verursachte Treibhausgasemissionen (E): gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Kraftstoff);
b)
durch flüssige Biobrennstoffe verursachte Treibhausgasemissionen (EC): gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Endenergieprodukt (Wärme oder Elektrizität)).

Werden Wärme und Kälte gleichzeitig mit Elektrizität erzeugt, werden die Emissionen zwischen Wärme und Elektrizität aufgeteilt (wie unter Nummer 1 Buchstabe b), unabhängig davon, ob die Wärme wirklich für Heizzwecke oder zur Kühlung(2) genutzt wird.

Werden Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen (eec) als Einheit gCO2eq/Tonne Trockenrohstoff angegeben, wird die Umwandlung in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Brennstoff) wie folgt berechnet(3):

e ec Brennstoff a gCO 2 eq MJ fuel ec e ec Rohstoff a gCO 2 eq t trocken LHV a MJ Rohstoff t Trockenrohstoff Faktor Brennstoff Rohstoff a Allokationsfaktor Brennstoff a

wobei:

Allokationsfaktor Brennstoff a Energie in Brennstoff Energie in Brennstoff Energie in Kohlenstoff-Erzeugnisse

Faktor Brennstoff Rohstoff a Anteil von MJ Rohstoff,der zur Erzeugung von 1 MJ Brennstoff erforderlich ist

Die Emissionen pro Tonne Trockenrohstoff werden wie folgt berechnet:

e ec Rohstoff a gCO 2 eq t dry e ec Rohstoff a gCO 2 eq t feucht 1Feuchtigkeitsgehalt

3.
Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen erzielte Treibhausgaseinsparungen wird wie folgt berechnet:

a)
Treibhausgaseinsparungen durch Nutzung von Biokraftstoffen:

EINSPARUNG = (EF(t) — EB)/EF(t)

wobei:

EB = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Biokraftstoffs
EF(t) = Gesamtemissionen des Komparators für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor

b)
Treibhausgaseinsparungen durch Nutzung flüssiger Biobrennstoffe zur Erzeugung von Wärme und Kälte sowie Elektrizität:

EINSPARUNG = (ECF(h&c,el,) — ECB(h&c,el)/ECF (h&c,el)

Dabei sind

ECB(h&c,el)=
Gesamtemissionen durch die Wärme- oder Elektrizitätserzeugung
ECF(h&c,el)=
Gesamtemissionen des Komparators für Fossilbrennstoffe für Nutzwärme oder Elektrizität

4.
Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

CO2 : 1
N2O : 298
CH4 : 25

5.
Die Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe (eec) schließen die Emissionen des Gewinnungs- oder Anbauprozesses selbst, beim Sammeln, Trocknen und Lagern der Rohstoffe, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Produktion der zur Gewinnung oder zum Anbau verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkten ein. Die CO2-Bindung beim Anbau der Rohstoffe wird nicht berücksichtigt. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau landwirtschaftlicher Biomasse Schätzungen aus den regionalen Durchschnittswerten für die Emissionen aus dem Anbau entsprechend den in Artikel 31 Absatz 4 genannten Berichten oder aus den Angaben zu den disaggregierten Standardwerten für Emissionen aus dem Anbau in diesem Anhang abgeleitet werden. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können in Ermangelung einschlägiger Informationen in diesen Berichten die Durchschnittswerte auf der Grundlage von lokalen landwirtschaftlichen Praktiken, beispielsweise anhand von Daten einer Gruppe landwirtschaftlicher Betriebe, berechnet werden.
6.
Für die Zwecke der in Nummer 1 Buchstabe a genannten Berechnungen werden Treibhausgaseinsparungen infolge besserer Verfahren der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung (esca), wie infolge der Umstellung auf eine reduzierte Bodenbearbeitung oder eine Nullbodenbearbeitung, besserer Kulturpflanzen und verbesserter Fruchtfolgen, der Nutzung von Deckpflanzen, einschließlich Bewirtschaftung der Ernterückstände, sowie des Einsatzes natürlicher Bodenverbesserer, wie beispielsweise Kompost und Rückstände der Mist-/Güllevergärung, nur dann berücksichtigt, wenn dies nicht mit dem Risiko negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt verbunden ist. Zudem sind zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür vorzulegen, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde oder dass vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass dies in dem Zeitraum, in dem die betreffenden Rohstoffe angebaut wurden, der Fall war; dabei ist gleichzeitig jenen Emissionen Rechnung zu tragen, die aufgrund des vermehrten Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln bei derartigen Praktiken entstehen(4).
7.
Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (el) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet:

el = (CSR – CSA) × 3,664 × 1/20 × 1/P – eB,(5)

wobei:

(6)(7)
el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse (Gramm) an CO2-Äquivalent pro Energieeinheit (Megajoule) Biokraftstoff bzw. Flüssig-Biobrennstoff). „Kulturflächen” (6) und „Dauerkulturen” (7) sind als eine einzige Landnutzungsart zu betrachten;
CSR = der mit der Referenzlandnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Die Referenzlandnutzung ist die Landnutzung im Januar 2008 oder 20 Jahre vor der Gewinnung des Rohstoffes, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
CSA = der mit der tatsächlichen Landnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Wenn sich der Kohlenstoffbestand über mehr als ein Jahr akkumuliert, gilt als CSA-Wert der geschätzte Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit nach 20 Jahren oder zum Zeitpunkt der Reife der Pflanzen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.
P = die Pflanzenproduktivität (gemessen als Energie des Biokraftstoffs oder flüssigen Biobrennstoffs pro Flächeneinheit pro Jahr)
eB = Bonus von 29 gCO2eq/MJ Biokraftstoff oder flüssiger Biobrennstoff, wenn die Biomasse unter den in Nummer 8 aufgestellten Bedingungen auf wiederhergestellten degradierten Flächen gewonnen wird

8.
Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche

a)
im Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde; und
b)
aus stark degradierten Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen besteht.

Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Buchstabe b fallenden Flächen gewährleistet werden.

9.
„Stark degradierte Flächen” sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind.
10.
Die Kommission überprüft auf der Basis von Band 4 der IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 sowie im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates(8) bis spätestens 31. Dezember 2020 die Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands(9). Die Leitlinien der Kommission werden Grundlage der Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands für die Zwecke dieser Richtlinie sein.
11.
Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Produktion der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein, einschließlich der CO2-Emissionen, die dem Kohlenstoffgehalt von fossilen Inputs entsprechen, unabhängig davon, ob sie bei dem Prozess tatsächlich verbrannt werden.

Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffproduktion produzierter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei der Erzeugung und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt, dass die Produzenten für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage produzierte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden können, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist.

Die Emissionen bei der Verarbeitung schließen gegebenenfalls Emissionen bei der Trocknung von Zwischenprodukten und -materialien ein.

12.
Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport von Rohstoffen und Halbfertigprodukten sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigprodukten anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 5 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.
13.
Die Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (eu) werden für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe mit null angesetzt.

Die Emissionen von anderen Treibhausgasen als CO2 (N2O und CH4) bei der Nutzung von Biokraftstoffen werden in den eu-Faktor für flüssige Biobrennstoffe einbezogen.

14.
Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Speicherung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind, sofern die Speicherung im Einklang mit der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(10) über die geologische Speicherung von Kohlendioxid erfolgt.
15.
Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr) steht in unmittelbarer Verbindung mit der Produktion der Biokraftstoffe oder flüssigen Biobrennstoffe, denen sie zugeordnet wird, und wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und vor dem 1. Januar 2036 bei der Produktion von Handelsprodukten und bei Dienstleistungen anstelle des CO2 fossilen Ursprungs verwendet wird.
16.
Erzeugt eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme und/oder Elektrizität für ein Kraftstoffproduktionsverfahren liefert, für das Emissionen berechnet werden, überschüssige Elektrizität und/oder Nutzwärme, werden die Treibhausgasemissionen entsprechend der Temperatur der Wärme (die deren Nutzen widerspiegelt) auf die Elektrizität und die Nutzwärme aufgeteilt. Der Nutzanteil der Wärme ergibt sich durch Multiplikation ihres Energiegehalts mit dem Carnot'schen Wirkungsgrad Ch, der wie folgt berechnet wird:

C h T h T 0 T h

wobei:

Th=
Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am Lieferort
T0=
Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C)

Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden:

Ch=
Carnot’scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546

Für die Zwecke dieser Berechnung ist der tatsächliche Wirkungsgrad zu verwenden, der als jährlich produzierte mechanische Energie, Elektrizität bzw. Wärme dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie definiert wird.

Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff

a)
„Kraft-Wärme-Kopplung” die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess;
b)
„Nutzwärme” die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme;
c)
„wirtschaftlich vertretbarer Bedarf” den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde.

17.
Werden bei einem Kraftstoffproduktionsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Produkte ( „Nebenprodukte” ) produziert, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenprodukt und den Nebenprodukten nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenprodukten als Elektrizität und Wärme durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt. Die Treibhausgasintensität überschüssiger Nutzwärme und Elektrizität entspricht der Treibhausgasintensität der für ein Kraftstoffherstellungsverfahren gelieferten Wärme oder Elektrizität; sie wird durch Berechnung der Treibhausgasintensität aller Inputs in die Kraft-Wärme-Kopplungs-, konventionelle oder sonstige Anlage, die Wärme oder Elektrizität für ein Kraftstoffproduktionsverfahren liefert, und der Emissionen der betreffenden Anlage, einschließlich der Rohstoffe sowie CH4- und N2O-Emissionen, bestimmt. Im Falle der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt die Berechnung entsprechend Nummer 16.
18.
Für die Zwecke der Berechnungen nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + esca + diejenigen Bruchteile von ep, etd, eccs und eccr, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenprodukt erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenprodukten zugewiesen, so wird für diese Zwecke anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenprodukt zugeordnet wird. Im Falle von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen werden sämtliche Nebenprodukte, die nicht unter Nummer 17 fallen, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt.

Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenprodukten mit negativem Energiegehalt mit null angesetzt.

Grundsätzlich werden die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen und Reststoffen, einschließlich aller in Anhang IX genannten Abfälle und Reststoffe, bis zur Sammlung dieser Materialien mit null angesetzt, unabhängig davon, ob sie vor der Umwandlung ins Endprodukt zu Zwischenprodukten verarbeitet werden.

Bei Biomasse-Brennstoffen, die in anderen Raffinerien als einer Kombination von Verarbeitungsbetrieben mit konventionellen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die dem Verarbeitungsbetrieb Wärme und/oder Elektrizität liefern, hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.

19.
Bei Biokraftstoffen ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 die fossile Vergleichsgröße EF(t) 94 gCO2eq/MJ.

Bei flüssigen Biobrennstoffen, die zur Elektrizitätsproduktion verwendet werden, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Vergleichswert für fossile Brennstoffe ECF(e) 183 gCO2eq/MJ.

Bei flüssigen Biobrennstoffen, die zur Nutzwärmeproduktion sowie zur Wärme- und/oder Kälteproduktion verwendet werden, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Vergleichswert für fossile Brennstoffe ECF(h&c) 80 gCO2eq/MJ.

D.
DISAGGREGIERTE STANDARDWERTE FÜR BIOKRAFTSTOFFE UND FLÜSSIGE BIOBRENNSTOFFE

Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: eec gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs einschließlich N2O-Bodenemissionen
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben9,69,6
Ethanol aus Mais25,525,5
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais27,027,0
Ethanol aus Zuckerrohr17,117,1
ETBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps32,032,0
Biodiesel aus Sonnenblumen26,126,1
Biodiesel aus Sojabohnen21,221,2
Biodiesel aus Palmöl26,026,0
Biodiesel aus Altspeiseöl00
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(*)00
Hydriertes Rapsöl33,433,4
Hydriertes Sonnenblumenöl26,926,9
Hydriertes Sojaöl22,122,1
Hydriertes Palmöl27,327,3
Hydriertes Altspeiseöl00
Hydrierte tierische Fette(*)00
Reines Rapsöl33,433,4
Reines Sonnenblumenöl27,227,2
Reines Sojaöl22,222,2
Reines Palmöl27,127,1
Reines Altspeiseöl00
Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: eec — ausschließlich für N2O-Bodenemissionen (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle eec für Emissionen aus dem Anbau enthalten) Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben4,94,9
Ethanol aus Mais13,713,7
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais14,114,1
Ethanol aus Zuckerrohr2,12,1
ETBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps17,617,6
Biodiesel aus Sonnenblumen12,212,2
Biodiesel aus Sojabohnen13,413,4
Biodiesel aus Palmöl16,516,5
Biodiesel aus Altspeiseöl00
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(**)00
Hydriertes Rapsöl18,018,0
Hydriertes Sonnenblumenöl12,512,5
Hydriertes Sojaöl13,713,7
Hydriertes Palmöl16,916,9
Hydriertes Altspeiseöl00
Hydrierte tierische Fette(**)00
Reines Rapsöl17,617,6
Reines Sonnenblumenöl12,212,2
Reines Sojaöl13,413,4
Reines Palmöl16,516,5
Reines Altspeiseöl00
Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung: ep gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)18,826,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)9,713,6
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))13,218,5
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))7,610,6
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))27,438,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))15,722,0
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)20,829,1
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))14,820,8
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))28,640,1
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))1,82,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)21,029,3
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))15,121,1
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))30,342,5
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(***))1,52,2
Ethanol aus Zuckerrohr1,31,8
ETBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps11,716,3
Biodiesel aus Sonnenblumen11,816,5
Biodiesel aus Sojabohnen12,116,9
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)30,442,6
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)13,218,5
Biodiesel aus Altspeiseöl9,313,0
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(****)13,619,1
Hydriertes Rapsöl10,715,0
Hydriertes Sonnenblumenöl10,514,7
Hydriertes Sojaöl10,915,2
Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)27,838,9
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)9,713,6
Hydriertes Altspeiseöl10,214,3
Hydrierte tierische Fette(****)14,520,3
Reines Rapsöl3,75,2
Reines Sonnenblumenöl3,85,4
Reines Sojaöl4,25,9
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)22,631,7
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)4,76,5
Reines Altspeiseöl0,60,8
Disaggregierte Standardwerte ausschließlich für die Ölgewinnung (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle ep für Emissionen aus der Verarbeitung enthalten)
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Biodiesel aus Raps3,04,2
Biodiesel aus Sonnenblumen2,94,0
Biodiesel aus Sojabohnen3,24,4
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)20,929,2
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)3,75,1
Biodiesel aus Altspeiseöl00
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(*****)4,36,1
Hydriertes Rapsöl3,14,4
Hydriertes Sonnenblumenöl3,04,1
Hydriertes Sojaöl3,34,6
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)21,930,7
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)3,85,4
Hydriertes Altspeiseöl00
Hydrierte tierische Fette(*****)4,36,0
Reines Rapsöl3,14,4
Reines Sonnenblumenöl3,04,2
Reines Sojaöl3,44,7
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)21,830,5
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)3,85,3
Reines Altspeiseöl00
Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: etd gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)2,32,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)2,32,3
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,32,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,32,3
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,32,3
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,32,3
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,22,2
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)2,22,2
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,22,2
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,22,2
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)2,22,2
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,22,2
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,22,2
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(******))2,22,2
Ethanol aus Zuckerrohr9,79,7
ETBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps1,81,8
Biodiesel aus Sonnenblumen2,12,1
Biodiesel aus Sojabohnen8,98,9
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)6,96,9
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)6,96,9
Biodiesel aus Altspeiseöl1,91,9
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(*******)1,61,6
Hydriertes Rapsöl1,71,7
Hydriertes Sonnenblumenöl2,02,0
Hydriertes Sojaöl9,29,2
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)7,07,0
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)7,07,0
Hydriertes Altspeiseöl1,71,7
Hydrierte tierische Fette(*******)1,51,5
Reines Rapsöl1,41,4
Reines Sonnenblumenöl1,71,7
Reines Sojaöl8,88,8
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)6,76,7
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)6,76,7
Reines Altspeiseöl1,41,4
Disaggregierte Standardwerte ausschließlich für den Transport und Vertrieb des fertigen Brennstoffs. Diese sind bereits in der Tabelle als Emissionen bei Transport und Vertrieb etd gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs enthalten; die folgenden Werte können jedoch hilfreich sein, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer die tatsächlichen Transportemissionen nur für den Transport von Kulturpflanzen oder Öl angeben will.
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)1,61,6
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)1,61,6
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)1,61,6
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)1,61,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(********))1,61,6
Ethanol aus Zuckerrohr6,06,0
Ethyl-Tertiär-Butylether (ETBE), Anteil aus Ethanol aus erneuerbaren QuellenWird angesehen wie beim Produktionsweg für Ethanol
Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether (TAEE), Anteil aus Ethanol aus erneuerbaren QuellenWird angesehen wie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps1,31,3
Biodiesel aus Sonnenblumen1,31,3
Biodiesel aus Sojabohnen1,31,3
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)1,31,3
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)1,31,3
Biodiesel aus Altspeiseöl1,31,3
Biodiesel aus ausgelassenen tierischen Fetten(*********)1,31,3
Hydriertes Rapsöl1,21,2
Hydriertes Sonnenblumenöl1,21,2
Hydriertes Sojaöl1,21,2
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)1,21,2
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)1,21,2
Hydriertes Altspeiseöl1,21,2
Hydrierte tierische Fette(*********)1,21,2
Reines Rapsöl0,80,8
Reines Sonnenblumenöl0,80,8
Reines Sojaöl0,80,8
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)0,80,8
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)0,80,8
Reines Altspeiseöl0,80,8
Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)30,738,2
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)21,625,5
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))25,130,4
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))19,522,5
Ethanol aus Zuckerrüben (ohne Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))39,350,2
Ethanol aus Zuckerrüben (mit Biogas aus Schlempe, Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))27,633,9
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)48,556,8
Ethanol aus Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))42,548,5
Ethanol aus Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))56,367,8
Ethanol aus Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))29,530,3
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)50,258,5
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))44,350,3
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))59,571,7
Ethanol aus anderen Getreiden, ohne Mais (forstwirtschaftliche Reststoffe als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage(**********))30,731,4
Ethanol aus Zuckerrohr28,128,6
ETBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
TAEE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Ethanol
Biodiesel aus Raps45,550,1
Biodiesel aus Sonnenblumen40,044,7
Biodiesel aus Sojabohnen42,247,0
Biodiesel aus Palmöl (offenes Abwasserbecken)63,375,5
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)46,151,4
Biodiesel aus Altspeiseöl11,214,9
Biodiesel aus tierischen Fetten(***********)15,220,7
Hydriertes Rapsöl45,850,1
Hydriertes Sonnenblumenöl39,443,6
Hydriertes Sojaöl42,246,5
Hydriertes Palmöl (offenes Abwasserbecken)62,173,2
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)44,047,9
Hydriertes Altspeiseöl11,916,0
Hydrierte tierische Fette(***********)16,021,8
Reines Rapsöl38,540,0
Reines Sonnenblumenöl32,734,3
Reines Sojaöl35,236,9
Reines Palmöl (offenes Abwasserbecken)56,465,5
Reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)38,540,3
Reines Altspeiseöl2,02,2

E.
GESCHÄTZTE DISAGGREGIERTE STANDARDWERTE FÜR KÜNFTIGE BIOKRAFTSTOFFE UND FLÜSSIGE BIOBRENNSTOFFE, DIE 2016 NICHT ODER NUR IN VERNACHLÄSSIGBAREN MENGEN AUF DEM MARKT WAREN

Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: eec gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs einschließlich N2O-Emissionen (darunter Späne von Holzabfall oder Kulturholz)
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh1,81,8
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage3,33,3
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage8,28,2
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage3,33,3
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage8,28,2
Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage3,13,1
Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage7,67,6
Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage3,13,1
Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage7,67,6
Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik2,52,5
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik2,52,5
Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik2,52,5
Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik2,52,5
MTBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Methanol
Disaggregierte Standardwerte für N2O-Bodenemissionen (diese sind bereits in den disaggregierten Werten in Tabelle eec für Emissionen aus dem Anbau enthalten)
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh00
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage00
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage4,44,4
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage00
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage4,44,4
Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage00
Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage4,14,1
Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage00
Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage4,14,1
Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik00
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik00
Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik00
Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik00
MTBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Methanol
Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung: ep gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh4,86,8
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage0,10,1
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage0,10,1
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage0,10,1
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage0,10,1
Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage00
Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage00
Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage00
Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage00
Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik00
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik00
Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik00
Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik00
MTBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Methanol
Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: etd gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh7,17,1
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage12,212,2
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage8,48,4
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage12,212,2
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage8,48,4
Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage12,112,1
Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage8,68,6
Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage12,112,1
Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage8,68,6
Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik7,77,7
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik7,97,9
Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik7,77,7
Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik7,97,9
MTBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Methanol
Disaggregierte Standardwerte nur für den Transport und Vertrieb des fertigen Brennstoffs. Diese sind bereits in der Tabelle als Emissionen bei Transport und Vertrieb etd gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs enthalten; die folgenden Werte können jedoch hilfreich sein, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer die tatsächlichen Transportemissionen nur für den Rohstofftransport angeben will.
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh1,61,6
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage1,21,2
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage1,21,2
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage1,21,2
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage1,21,2
Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage2,02,0
Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage2,02,0
Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage2,02,0
Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage2,02,0
Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik2,02,0
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik2,02,0
Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik2,02,0
Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik2,02,0
MTBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Methanol
Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb
Produktionsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh13,715,7
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz in Einzelanlage15,615,6
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz in Einzelanlage16,716,7
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Abfallholz in Einzelanlage15,615,6
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus Kulturholz in Einzelanlage16,716,7
Dimethylether (DME) aus Abfallholz in Einzelanlage15,215,2
Dimethylether (DME) aus Kulturholz in Einzelanlage16,216,2
Methanol aus Abfallholz in Einzelanlage15,215,2
Methanol aus Kulturholz in Einzelanlage16,216,2
Fischer-Tropsch-Diesel aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik10,210,2
Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik10,410,4
Dimethylether (DME) aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik10,210,2
Methanol aus der Vergasung von Schwarzlauge, integriert in Zellstofffabrik10,410,4
MTBE, Anteil aus erneuerbaren QuellenWie beim Produktionsweg für Methanol

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1).

(2)

Durch Absorptionskühler wird Kälte (gekühlte Luft oder gekühltes Wasser) aus Wärme oder Abwärme erzeugt. Daher ist es angebracht, nur die Emissionen in Verbindung mit der pro MJ Wärme erzeugten Wärme zu berechnen, unabhängig davon, ob die Wärme wirklich für Heizzwecke oder mittels Absorptionskühlern zur Kühlung genutzt wird.

(3)

Die Formel, mit der die Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen (eec) berechnet werden, beschreibt Fälle, in denen Rohstoffe in einem Schritt in Biokraftstoffe umgewandelt werden. Bei komplizierteren Versorgungsketten sind Anpassungen notwendig, damit auch die Treibhausgasemissionen (eec ) berechnet werden, die durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen für Zwischenprodukte verursacht werden.

(4)

Bei einem solchen Nachweis kann es sich um Messungen des Kohlenstoffs im Boden handeln, beispielsweise in Form einer ersten Messung vor dem Anbau und anschließender regelmäßiger Messungen im Abstand von mehreren Jahren. In diesem Fall würde für den Anstieg des Bodenkohlenstoffs, solange der zweite Messwert noch nicht vorliegt, anhand repräsentativer Versuche oder Bodenmodelle ein Schätzwert ermittelt. Ab der zweiten Messung würden die Messwerte als Grundlage dienen, um zu ermitteln, ob und in welchem Maß der Bodenkohlenstoff steigt.

(5)

Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.

(6)

Kulturflächen im Sinne der Definition des IPCC.

(7)

Dauerkulturen sind definiert als mehrjährige Kulturpflanzen, deren Stiel normalerweise nicht jährlich geerntet wird (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb und Ölpalmen).

(8)

Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 1).

(9)

Beschluss 2010/335/EU der Kommission vom 10. Juni 2010 über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG (ABl. L 151 vom 17.6.2010, S. 19).

(10)

Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114).

(*)

Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

(**)

Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

(***)

Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

(****)

Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt

(*****)

Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

(******)

Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

(*******)

Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

(********)

Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

(*********)

Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

(**********)

Standardwerte für KWK-Verfahren gelten nur, wenn die gesamte Prozesswärme durch KWK erzeugt wird.

(***********)

Hinweis: Gilt nur für Biokraftstoffe aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 1 bzw. 2 eingestuft werden; in diesem Fall werden Emissionen im Zusammenhang mit der Entseuchung als Teil der Tierkörperverwertung nicht berücksichtigt.

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